Arztbesuch wird für öffentlich Bedienstete billiger

Gute Zeiten für öffentlich Bedienstete: Nachdem eben erst bekannt wurde, dass laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) Staatsdiener ihre Mittagspause in der Dienstzeit konsumieren können und damit bezahlt bekommen, wartet schon die nächste Erleichterung: Ab 1. April müssen BVA-Versicherte nur noch zehn Prozent Selbstbehalt beim Arztbesuch zahlen.
Die Generalversammlung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter ( BVA) hat beschlossen, den Behandlungsbeitrag zu halbieren. Dies bedeutet, dass die BVA "für alle behandlungsbeitragspflichtigen Leistungen" ab nächstem Monat nur mehr zehn Prozent Behandlungsbeitrag vorschreibt.
Profitieren werden von dem halbierten Selbstbehalt beim Arztbesuch mehr al 800.000 Anspruchsberechtigte - sowohl Beamte als auch die sogenannten neuen Vertragsbediensteten und deren mitversicherte Angehörige.
"Nach den zahlreichen Leistungsverbesserungen in den letzten Jahren setzen wir mit dieser Maßnahme einen weiteren Schritt zur finanziellen Entlastung unserer Versicherten", freut sich BVA-Generaldirektor Gerhard Vogel.
Beitrag kann auch gänzlich entfallen
Außerdem betont die BVA, es sei ihr sehr wichtig, dass der Behandlungsbeitrag nicht zu einer unzumutbaren Belastung wird. Deshalb bleibe das bestehende Nachsichtsystem aufrecht. Es ist deshalb weiterhin möglich, dass der Behandlungsbeitrag unter gewissen Voraussetzungen teilweise oder zur Gänze nachgesehen wird.
Die Halbierung des Selbstbehaltes wird die BVA rund 35 Millionen Euro pro Jahr kosten, sagte deren Vorsitzender Fritz Neugebauer. Die BVA sei wirtschaftlich so solide aufgestellt, dass die Halbierung des Behandlungsbeitrages nicht nur befristet sondern auf Dauer beschlossen worden sei, betonte Neugebauer. Laut ihrem Jahresbericht hat die BVA 2014 einen Überschuss von rund 32 Millionen Euro erzielt. Gut 69 Millionen Euro wurden insgesamt mit dem Behandlungsbeitrag eingenommen.
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