Schaumweinsteuer: VfGH lehnt Beschwerde ab

Champagner wird in ein Glas gegossen.
Sekthersteller wehren sich gegen Steuer. Der Verfassungsgerichtshof sieht sich formal nicht zuständig.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Einspruch mehrerer Unternehmen gegen die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Die betroffenen Unternehmen hätten sich zuerst an das Bundesfinanzgericht zu wenden - erst gegen eine Entscheidung dieses Gerichts könnten sie dann Beschwerde beim VfGH erheben, heißt es zur Begründung.

Die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer von 75 Cent pro Flasche soll 35 Mio. jährlich zum Budget beitragen. Die Sekthersteller wehren sich gegen die Steuer, weil dadurch heimischer Sekt verteuert würde.

Der VfGH hatte am Montag schon eine Beschwerde mehrerer Unternehmen gegen eine Neuregelung bei der Besteuerung von Managergehältern aus dem gleichen formalen Grund zurückgewiesen: Den Antragstellern stehe ein anderer, zumutbarer Weg offen, nämlich jener einer Beschwerde beim Bundesfinanzgericht. Beschwert hatten sich die Sektkellerei Schlumberger, das Langeloiser Weingut Bründlmayer und das Weingut Schloss Gobelsburg.

Die Schaumweinsteuer gibt es wieder seit 1. März, sie beträgt 100 Euro je Hektoliter und betrifft nur Schaumweine mit einem Überdruck von 3 bar, nicht aber andere Perlweine mit niedrigerem Druck. Frizzante, Prosecco und Perlwein sind nicht betroffen.

In Österreich gibt es 114 Betriebe mit 500 Beschäftigten, die Sekt und Schaumwein herstellen. 75 Prozent der Sektproduktion gehen in den Handel, Preis im Schnitt: 3,74 Euro pro Flasche. Umsatz aus der Sekterzeugung pro Jahr: 90 Mio. Euro. 3000 Winzer machen Wein für Sekt.

Eine Grafik zeigt den fiskalischen Effekt der Schaumweinsteuer in Millionen Euro pro Jahr.

Die Sektsteuer kommt – erstmals 1902, zuletzt 1995 – und geht. Jetzt kommt sie gerade wieder. Berauschend hohe Einnahmen wird sie dem Staat auch diesmal nicht bescheren, wenn denn überhaupt was übrig bleibt, berücksichtigt man den hohen Verwaltungsaufwand und die wahrscheinlichen Verkaufsrückgänge. 30 Liter Wein trinkt der Österreicher pro Kopf und Jahr, davon nur etwa drei Liter Schaumwein. Die Luxussteuer hat also eher symbolischen Wert – wem in der Krise mit Champagner und Sekt zum Feiern ist, der soll dafür zahlen.

Was an der Kassa den Konsumenten trifft, wird Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Sektkellereien und Winzer müssen sich im Niedrigpreissegment seit Jahren gegen die günstigen Proseccos und Frizzantes behaupten. Angebotspreise von österreichischem Sekt liegen bei drei bis vier Euro pro Flasche, damit sie überhaupt wettbewerbsfähig sind. Der Winzer erhält ein paar müde Cent für den Sektgrundwein, dafür hat er ein Jahr lang den Weingarten beackert, ungezählte Arbeitsschritte vom ersten Beschnitt bis zur Lese bis zum fertigen Wein getätigt. Im hochpreisigen Segment haben sich die Weinbauern mit erlesenen Winzersekten zurück ins Rennen gespielt. Aber auch für sie wird der Druck größer, kommt es zu Verschiebungen im Markt, werden die Absatzzahlen attackiert.

Womit die neue Steuer auf einmal kein symbolischer Akt mehr ist, sondern Bauern, Produzenten und Arbeitsplätze betrifft.

Kommentare