Reparieren statt wegwerfen: Neue EU-Regeln für Haushaltsgeräte

Hersteller sollen schon beim Bau der Geräte darauf achten müssen, dass Defekte leicht zu beheben sind.

Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Geschirrspüler sollen künftig leichter zu reparieren sein, damit sie nicht zu früh weggeworfen werden müssen. Um Umwelt und Klima besser zu schützen, plant die EU-Kommission neue Regeln für Hersteller ab 2021. Ersatzteile müssen demnach mindestens sieben bis zehn Jahre nach Verkauf eines Geräts verfügbar und binnen 15 Tagen lieferbar sein.

Für Waschmaschinen und Geschirrspüler werden auch neue Auflagen zum Wassersparen gemacht, wie die Kommission am Dienstag weiter mitteilte. Vorgegeben werden ein Höchstverbrauch pro Waschgang und Mindestanforderungen an den Wasch- oder Spülerfolg, damit niedriger Verbrauch nicht über schlechtere Qualität erkauft wird.

Die neuen Vorgaben werden im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie gemacht. Diese soll - zusammen mit der Energiekennzeichnung für Haushaltsgeräte - enorme Einsparungen beim Stromverbrauch und beim Ausstoß von Treibhausgasen bringen. So sollen nach Angaben der Kommission bis 2030 jährlich 167 Milliarden Kilowattstunden weniger Strom verbraucht werden, was etwa 46 Millionen Tonnen weniger Kohlendioxid bedeute. Verbraucher sollen im Schnitt 150 Euro pro Jahr sparen.

Neben Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern sollen die neuen Regeln auch für Fernseher und andere Bildschirme sowie Beleuchtung, Elektromotoren, Stromaggregate oder Schweißgeräte gelten. Hersteller sollen schon beim Bau der Geräte darauf achten, dass Defekte leicht zu beheben sind. Am Ende ihrer Lebenszeit sollen die Apparate zudem einfach zu recyceln sein.

Gegen die Pläne der Kommission können jetzt die EU-Staaten oder das Europaparlament Einspruch erheben. Geschieht das nicht, können die Regeln 2021 in Kraft treten. Dann kommt auch die neue Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Elektrogeräten.

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