Einstweilige Verfügung: Benko-Stiftung darf vorerst kein Geld mehr ausschütten

Austrian former property tycoon Rene Benko leaves the courtroom during a break after the start of his second insolvency fraud trial in Innsbruck
Die Entscheidung des Fürstlichen Landgericht in Vaduz ist nicht rechtskräftig.

René Benkos Masseverwalter Andreas Grabenweger hat eine einstweilige Verfügung gegen die Ingbe-Stiftung der Benkos erreicht. Demnach darf die liechtensteinische Stiftung vorerst kein Geld mehr an Begünstigte ausschütten. Die Ingbe-Stiftung lässt dazu über ihre Anwälte ausrichten, dass dies nur einen Teil und nicht das gesamte Stiftungsvermögen betreffe.  

Grabenweger bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht der Kronen Zeitung (online). Die Entscheidung des Fürstlichen Landgericht in Vaduz ist nicht rechtskräftig, Beschwerden sind noch möglich.

Medienberichten zufolge wird das Gesamtvermögen der Ingbe-Stiftung auf bis zu 300 Mio. Euro geschätzt. Die Stiftung soll aus Grabenwegers Sicht als "Privatbank des Herrn Benko, als Sparkassa" genutzt worden sein, zitiert die Kronen Zeitung aus der Klage des Masseverwalters. Offiziell sei der insolvente Unternehmer und Signa-Gründer Benko zuletzt allerdings kein Begünstigter mehr gewesen. Die Ingbe-Stiftung lässt dazu über ihre Anwälte ausrichten, dass Benko überhaupt nie Begünstigter gewesen sei.

Gläubiger des insolventen Firmengründers schielen auf das vermutete Vermögen in den Privatstiftungen, die den Benkos zugerechnet werden. Auch die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) untersuchen in der umfangreichen Causa Signa die Rolle der Stiftungen im Umfeld der Familie Benko.

Anmerkung: Artikel am 9.1. um Stellungnahme der Ingbe-Stiftung ergänzt

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