Reisebüros entsetzt - es gibt keinen Umsatzersatz

Reisebüros entsetzt - es gibt keinen Umsatzersatz
Weil sie nicht behördlich geschlossen sind. Auch deutsche Reisebranche fordert Staatshilfen.

Die heimischen Reisebüros sind in heller Aufregung: Sie würden während des Lockdowns trotz Reiseverbots für touristische Zwecke nicht behördlich geschlossen und bekämen daher keine Entschädigung in Form des Umsatzersatzes, wie die Branchenverbände ÖVT und ÖRV in einem offenen Brief an die Regierungsspitze schreiben. Die Reisebranche sei eine der Hauptbetroffenen der Pandamiefolgen und benötige dringend finanzielle Unterstützung.

Die Reisebüros und -veranstalter fragten laufend beim Österreichischen Verein für Touristik bzw. beim Reiseverband nach, ob es dem - verfassungsrechtlich garantierten - Gleichheitsgrundsatz entspreche, dass Gastronomie und Hotels mit 80 Prozent Umsatzersatz - zusätzlich zu Fixkostenzuschuss und Co. - unterstützt würden, Reisebüros und -veranstalter aber nicht. Jetzt bekämen ja auch Handel und Dienstleister, selbst die Glücksspielbetriebe, bis zu 60 Prozent Umsatzersatz.

"Bis dato haben wir in keiner Weise auch nur im Ansatz eine branchenspezifische Hilfe erhalten", beklagen sich die Verbände und fordern Umsatzersatz für November. "In knapp zwei Wochen sind die doppelten Gehälter fällig, es muss jetzt gehandelt werden." Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sollten ihre Versprechen halten. "Im Namen von den 2.500 Betrieben und 10.000 Arbeitnehmern appellieren wir an ihre Umsetzung."

Das Finanzministerium sagte dazu am Mittwoch auf APA-Anfrage, dass in Kürze der Fixkostenzuschuss 2 beantragbar sein werde, den auch Reisebüros nutzen könnten. Schon den Fixkostenzuschuss 1 hätten viele Reisebüros in Anspruch genommen, ebenso Steuerstundungen und Kurzarbeit. Der Umsatzersatz ist nur für behördlich geschlossenen Unternehmungen gedacht, und diese Schließungen obliegen dem Gesundheitsministerium.

Das Gesundheitsressort verwies auf APA-Anfrage auf die rechtliche Begründung zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung. Laut dieser ist das "Betreten von Dienstleistungsunternehmen, die keine Freizeiteinrichtungen sind und keine körpernahen Dienstleistungen erbringen", nicht untersagt. Dienstleistungsbetriebe arbeiteten "fast ausschließlich" mit Terminvereinbarung und könnten Kundenkontakte genau steuern. "Dadurch sind dort vergleichsweise wenige Kunden gleichzeitig anwesend. Die Identität der Kunden und die Dauer ihres Aufenthalts sind bekannt und nachvollziehbar, sodass allfällige Infektionen mittels Contact Tracing leicht nachvollziehbar sind", heißt es in der Begründung.

Auch der Deutsche Reisverband (DRV) ist ob der neuerlich eingeführten Einschränkungen in vielen Ländern Europas, inklusive Österreich, alles andere als erfreut. "11.000 Reisebüros, 2.300 Reiseveranstalter und viele tausend touristische Dienstleister sind durch die politischen Entscheidungen der vergangenen Tage und Monate de facto geschlossen", so DRV-Präsident Norbert Fiebig am Mittwoch auf Anfrage der APA. Derzeit sei von 193 Staaten weltweit kaum eines mehr ohne behördliche Einschränkungen zu bereisen. Die Regierung in Berlin müsse ihren Beitrag leisten, um die Branche mit ihren 2,9 Millionen Arbeitsplätzen abzusichern. Die finanzielle Lage in der Reisewirtschaft sei "höchst angespannt", Pleiten seien die Folge. "Die Unternehmen der Reisewirtschaft verzeichnen mehr als 80 Prozent Umsatzausfälle; dies entspricht einer Größenordnung von 28 Milliarden Euro für 2020", rechnete Fiebig vor.

Pauschalreisen und touristische Übernachtungen im In- und Ausland hätten in den vergangenen Monaten nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt. "Daher sind Beherbergungsverbote, Zwangsquarantänevorschriften und Reisebeschränkungen nicht die entscheidenden Maßnahmen, das Pandemiegeschehen wesentlich zu beeinflussen", so der deutsche Branchenverband. Maßgeblich seien nach wie vor die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln besonders im familiären Umfeld.

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