Rechtsstreit: Dürfen Produkte als "klimaneutral" verkauft werden?

Rechtsstreit: Dürfen Produkte als "klimaneutral" verkauft werden?
Deutsches Gericht verbot der Drogeriemarktkette dm die Labels "umweltneutral" und "klimaneutral". Doch Katjes darf sehr wohl damit werben. Warum?

In Deutschland tobt ein Rechtsstreit um die Bezeichnung von dm-Produkten als "klimaneutral" und "umweltneutral". Die Drogeriemarktkette dm muss bei ihren Eigenmarken die Labels wechseln. Die Werbung mit diesen Begriffen ist nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht zulässig. Mit beiden Bezeichnungen auf den Produkten würden bei den Verbrauchern Erwartungen geweckt, die nicht der Realität entsprechen, begründete das Gericht am Mittwoch sein Urteil (Az. 13 O 46/22 KfH).

Begründung: Auf eine Internetseite für nähere Informationen zu verweisen, sei zwar zulässig. Der Verbraucher müsse aber auf der Verpackung diesen Hinweis erkennen können. Auch reiche nicht der Verweis auf ein Waldschutzprojekt in Peru. "Der Claim der Klimaneutralität des Produkts geht prinzipiell über das hinaus, was mittels CO2-Zertifikaten aus Waldschutz erreichbar ist", betonte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche.

dm will Rechtsmittel einlegen

Die Drogeriemarktkette erwägt nun nach Auskunft von Chef Christoph Werner, Rechtsmittel einzulegen. "Das Urteil werden wir uns genau anschauen. Dann prüfen wir, ob das sinnvoll ist", sagte der Vorsitzende der dm-Geschäftsführung der Deutschen Presse-Agentur.

Werner verwies auf ein Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) 20 Tage zuvor, das dem Fruchtgummihersteller Katjes erlaubt hatte, seine Produkte mit dem Label "klimaneutral" zu bewerben. "Die Rechtsauffassung, was deklariert werden kann und wie es deklariert werden kann, bildet sich noch", sagte der Manager.

Es gehe dabei auch um einen Maßstab, wo das sogenannte Greenwashing anfängt. Damit ist gemeint, dass zu Werbezwecken ein umweltfreundliches Image aufgebaut wird, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt.

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Verweis auf CO2-Kompensationen

Beide Unternehmen verweisen auf ihren Internetseiten auf Maßnahmen, die sie als Ausgleich etwa für CO2-Emissionen während der Produktion ergreifen. Das Karlsruher Landgericht entschied, Verbraucher müssten einen Hinweis dazu auf der Verpackung erkennen können.

Katjes habe die erforderlichen Informationen in ausreichender Weise zur Verfügung gestellt, befand das Düsseldorfer Gericht (Az. I-20 U 152/22). Da bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" zulässig ist, ließ das OLG Revision zum deutschen Bundesgerichtshof zu.

Auch in Österreich gibt es Kritik der Kosumentenschützer an der Bezeichnung "klimaneutral" für Produkte.

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Umwelt- und Klimaschutz wirkt sich auf Preis aus

Wenn Unternehmen Geld für Ausgleichsmaßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz ausgeben, wirke sich das auf den Preis der Produkte aus, sagte Werner. "Dann muss man das aber auch sagen dürfen." Es gehe nicht darum, Kunden und Kundinnen in die Irre zuführen. "Das war auch nie unsere Absicht", betonte er. Aber wenn zwei ähnliche Artikel unterschiedlich viel kosten, weil in einem Fall etwas für die Umwelt getan werde, seien sie eben nicht das Gleiche.

"Wenn die Rechtssprechung dazu führt, dass Unternehmen nichts mehr in diese Richtung machen, haben wir als Gesellschaft nichts gewonnen." Vor einigen Monaten hatte dm nach eigenen Angaben entschieden, auf das Label "klimaneutral" zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit "abverkauft".

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