Rechnungshof zerpflückt Postsparkassen-Deal der BIG mit Signa
Der Rechnungshof (RH) hat sich den Baurechtsvertrag der staatlichen Bundesimmobiliengesellschaft BIG mit dem inzwischen insolventen Bauträger Signa des mittlerweile in U-Haft befindlichen Investors René Benko angeschaut - und scharfe Kritik geübt. Die Rede ist von fehlender Bedarfsanalyse, keinem Wettbewerb und Compliance-Mängeln. Die BIG betonte in einer Stellungnahme, den Bericht "sehr ernst" zu nehmen und einige Empfehlungen bereits umgesetzt zu haben.
Zur Vorgeschichte: 2019 schloss die BIG einen Baurechtsvertrag für das Objekt "Postsparkasse" (PSK) im 1. Wiener Gemeindebezirk. Damit erhielt sie für 99 Jahre das Baurecht zu einem jeweils dem Verbraucherpreisindex angepassten Zins von zuletzt 4,3 Mio. Euro pro Jahr. Fünf Jahre zuvor war das Objekt von der Signa-Unternehmensgruppe um 150 Mio. Euro erworben worden. Der Baurechtsvertrag der öffentlichen Hand mit der Signa ermöglichte der Unternehmensgruppe eine Fremdkapitalaufnahme von 250 Mio. Euro, heißt es in dem am Freitag präsentierten Bericht. Geprüft wurde der Zeitraum von 2018 bis 2024.
Von der BIG hieß es dazu in ihrer Stellungnahme, dass die Aufnahme von Fremdkapital und die Neubewertung des Objekts durch die Signa nicht in ihrem Einflussbereich lag. "Tatsache ist, dass der Baurechtszins, den die BIG entrichtet, gutachterlich überprüft wurde und in Anbetracht der Lage und der architektonischen Einmaligkeit des Gebäudes angemessen und wirtschaftlich ist." Generell habe sich das Objekt als "Haus für Kunst und Wissenschaft" etabliert und werde von diversen eingemieteten Universitäten und Forschungsinstituten genutzt, wurde betont.
Fehlende Bedarfsanalyse
Die Prüfer kritisieren, dass sich die BIG vorzeitig für die PSK-Liegenschaft entschieden habe, obendrein ohne Analyse des tatsächlichen Flächenbedarfs. Wie das Geschäft zwischen dem Staatsbetrieb und Signa angebahnt wurde, blieb für die Prüfer im Dunkeln. Konkreten Bedarf an dem Objekt habe es zu Beginn der Verhandlungen nicht gegeben. "Erst im Mai 2019 - rund acht Monate nach dem ersten dokumentierten Gespräch zwischen der BIG und der Signa-Unternehmensgruppe - bekundeten Universitäten Interesse an einer Einmietung im PSK-Gebäude. Der Baurechtsvertrag wurde schließlich im November 2019 abgeschlossen", so der Rechnungshof.
Kurz vor Abschluss der Verhandlungen zum Baurechtsvertrag kam eine Jagdeinladung der Signa für einen ehemaligen Geschäftsführer. Diese wurde abgelehnt, aber auch nicht weiter dokumentiert. Schwerwiegender wiegt allerdings jener Vorwurf: Der Geschäftsführer habe Bewerbungsunterlagen eines Bekannten an den Vorstandsvorsitzenden der Signa-Unternehmensgruppe weitergeleitet. "Daraus ergibt sich ein Interessenskonflikt, der zum Abzug dieses Geschäftsführers aus den Vertragsverhandlungen hätte führen müssen", stellt der Rechnungshof klar.
BIG: Umfassendes Regelwerk zu Compliance
Die BIG meinte dazu, dass sie über ein "umfassendes" und "gut etabliertes Regelwerk" zum Themenbereich Compliance und Korruptionsprävention verfüge. "Dieses wird laufend und auch unter den Gesichtspunkten der RH-Empfehlungen überarbeitet." Außerdem sei eine standardisierte Prüfung zur Beurteilung von Projektpartnern, welche die BIG 2018 eingeführt habe, "mittlerweile nachgeschärft und eine vertiefende Prüfung etabliert" worden. Die BIG bekräftigte zudem, dass die Jagdeinladung nachweislich abgelehnt und die "(erfolglose) Weiterleitung eines Lebenslaufs" nicht nachverfolgt worden sei.
Mangelnde Baumängel-Behebung
Für die Steuerzahler wurde der Baurechtsvertrag teuer. "Wegen der notwendigen baulichen Adaptierungen stiegen die Kosten. Unter anderem stellten sich - gewährleistungsrelevante - Mängel im Zusammenhang mit dem Brandschutz heraus. Die Kosten für die Behebung in der Höhe von rund 7,9 Millionen Euro machte die BIG nicht gerichtlich geltend. Inklusive Brandschutz schlugen Sanierung und Adaptierung mit 54,7 Millionen Euro zu Buche. Kalkuliert wurde zunächst allerdings bedeutend weniger, nämlich 23,7 Millionen Euro", gibt der Rechnungshof zu bedenken. Dazu notieren die RH-Prüfer: "Insgesamt ist die Wirtschaftlichkeit des Projekts als nachteilig zu bewerten."
Die BIG verwies mit Blick auf die Kosten "im Vergleich zur ursprünglichen Ankaufskalkulation" auf "weitere Bestellungen von eingemieteten Institutionen, die von der BIG realisiert wurden". "Zum anderen wirkten sich ab 2020 sämtliche Folgen der COVID-Pandemie aus, darunter Materialknappheit und Lieferverzögerungen sowie steigende Inflation und erhöhte Finanzierungs-, Material- und Personalkosten."
Hohe Bezüge
Und auch bei den Bezügen der BIG-Geschäftsführer für das Jahr 2023 tut sich Überraschendes auf: Diese waren ein Drittel höher als die des Bundeskanzlers. "Bereits ohne erfolgsabhängige Bestandteile überstiegen die Jahresbezüge der Geschäftsführer die höchstmöglichen Bezüge dieser Bundesbediensteten um 16 bis 95 Prozent; inklusive gewährter Boni um 79 bis 159 Prozent", berichten die Prüfer. Das ist jedoch nicht alles: Obwohl sie vertraglich dazu verpflichtet waren, ihre volle Arbeitskraft der BIG zu widmen, wurden drei Geschäftsführern der BIG insgesamt elf weitere Erwerbstätigkeiten ermöglicht. Laut BIG selbst handelt es sich hierbei allerdings um von der Staatsholding ÖBAG bewilligte Aufsichtsratsmandate.
Kritik schon vorige Woche
Vorigen Freitag gab es bereits herbe Kritik des Rechnungshofes an der BIG, ebenfalls im Zusammenhang mit einem Signa-Deal. Die Bundesimmobiliengesellschaft wollte gemeinsam mit Signa das Immobilienprojekt Vienna Twentytwo errichten. Allerdings kam es hier zu Unstimmigkeiten zwischen den früheren Partnern. Die Errichtungskosten verdoppelten sich fast auf rund 412 Mio. Euro, die Rendite schrumpfte, so die Kurzversion des für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ebenfalls teuren Unterfangens.
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