Prüfung der Coronahilfen durch Verfassungsgerichtshof verschoben

CORONAVIRUS: COFAG / LOGO
Verfassungsgerichtshof prüft am 19. Juni Bestimmungen des ABBAG-Gesetzes auf Verfassungsmäßigkeit.

Die öffentliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Covid-19-Finanzierungsagentur wurde um fünf Tage auf den 19. Juni 2023 verschoben. In dem Gesetzesprüfungsverfahren geht es um mehrere Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Abbaubeteiligungs AG des Bundes (ABBAG-Gesetz).

➤ Mehr lesen: Rechnungshof - Vernichtendes Urteil zu Corona-Tests

Der VfGH hat bereits zuvor mitgeteilt, er habe zunächst das Bedenken, dass die Abwicklung der COVID-19-Finanzhilfen durch die COFAG gegen das Sachlichkeitsgebot und das verfassungsrechtliche Effizienzgebot verstoßen könnte. Auch scheint es laut dem VfGH den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verwaltung zu widersprechen, dass die COFAG bei ihrer Tätigkeit nicht unmittelbar Weisungen des Bundesministers für Finanzen unterliegt.

➤ Mehr lesen: Rechnungshof will Corona-Fonds prüfen, FPÖ hält Kritik für "skurril"

Schließlich werde auch geprüft, ob es gegen das Recht auf Eigentum, das Rechtsstaatsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz verstößt, dass die betroffenen Unternehmen nach dem ABBAG-Gesetz keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen haben.

Den Anlass für das Prüfungsverfahren bildet ein Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH (WLV), die sich gegen Bestimmungen in den Richtlinien für die Gewährung eines Fixkostenzuschusses wendet.

Kommentare