Neue Regeln für Reparaturbonus: Kunden erhalten Geld aufs Konto

R.U.S.Z ist insolvent, repariert aber bald wieder
Ab 25. September kann der Förderbetrag in Höhe von maximal 200 Euro pro Reparatur wieder beantragt werden.

Ab kommenden Montag (25. September) kann der Reparaturbonus wieder beantragt werden. Mit dieser Förderaktion des Klimaschutzministeriums ersparen sich Konsumentinnen und Konsumenten bis zu 50 Prozent bzw. maximal 200 Euro der Reparaturkosten von defekten Elektrogeräten für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Smartphones, Fernsehgeräte oder Rasenmäher.

Betrag wird refundiert

Weil  in der Vergangenheit viele Betrugsfälle durch Scheinrechnungen aufgeflogen sind, wurde die Aktion im Juli vorübergehend ausgesetzt und jetzt mit Sicherheitsnetz neu gestartet. Es muss der gesamte Rechnungsbetrag für die Reparatur zunächst vom Konsumenten an den Reparaturbetrieb bezahlt werden. Der vom Betrieb zu beantragende Förderbetrag wird dann im Nachhinein von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) direkt auf das Konto des Konsumenten überwiesen.

Mehr dazu: Betrugsfälle: Reparaturbonus wird ausgesetzt

Bon bleibt anonym

Der Reparaturbon selbst bleibe weiterhin anonym, heißt es beim zuständigen Klimaschutzministerium. Der Partnerbetrieb könne also nicht auf die persönlichen Daten von Usern zugreifen. Die Einreichung der Förderung erfolge weiterhin durch den Partnerbetrieb. Erst nach Einreichung der Rechnung durch den Betrieb könne die Förderung von der KPC überwiesen werden.

Österreichweit nehmen derzeit rund 2.000 Betriebe an der Förderaktion teil. Bis 2026 steht ein Fördervolumen von 130 Millionen Euro zur Verfügung, wovon aber schon knapp 70 Millionen Euro  ausbezahlt wurden. Laut Ö1 Morgenjournal laufen derzeit Ermittlungen gegen 70 Betriebe wegen Unregelmäßigkeiten beim Reparaturbonus. Die potenzielle Schadensumme beträgt insgesamt 5,3 Millionen Euro.

Hinweis: Alle weiteren Infos zum Reparaturbonus finden Sie hier

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