„Alle, die sich damit befasst haben, haben Alarm geschlagen. Es gibt keine sachlichen Gründe, die Verbraucherschutzagenden zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zu verlagern, das damit bisher nichts zu tun hatte. Das ist absurd“, sagt Neos-Nationalrat Felix Eypeltauer zum KURIER. „Jetzt besteht im Ausschuss noch die Möglichkeit, diese Regierungsvorlage entsprechend abzuändern, damit dieser für den österreichischen Verbraucherschutz fatale Schritt doch nicht vorgenommen wird.“
Laut Abänderungsantrag hat sich in der 13-jährigen Anwendungspraxis gezeigt, dass die BWB neben dem Bundeskartellanwalt die einzige Behörde im Sinne des Verbraucherschutz-Kooperationsgesetzes war, bei der es laufend „zu Informations- und Durchsetzungsersuchen gekommen ist“.
So ging die BWB gegen irreführende Geschäftspraktiken, fehlende Preisaufschlüsselungen bei Flugtickets oder gegen Geoblocking von Onlineshops vor. „Die BWB konnte somit über die Jahre eine umfangreiche fachliche Kompetenz aufbauen“, meinen jedenfalls Neos, SPÖ und FPÖ. Demnach sei es „nicht ersichtlich, wie diese Zuständigkeitsverschiebung einem rascheren und wirksameren Vollzug des Verbraucherschutzes dienlich sein kann“. Dazu kommt, dass die BWB weisungsfrei und unabhängig ist, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen aber weisungsgebunden.
„Letzteres ist eine nachgelagerte Dienststelle des Wirtschaftsministeriums, da sind Interessenskonflikte vorprogrammiert“, sagt Eypeltauer. „Es ist notwendig, dass eine unabhängige Stelle ohne politische Agenda wie die BWB die Einhaltung des Verbraucherschutzes prüft.“
Laut Abänderungsantrag kommt der BWB auch zugute, „dass sie aus ihrem kartellrechtlichen Kernbereich mit dem Führen von Ermittlungen und Gerichtsverfahren bestens vertraut ist“.
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