Millionenpleite eines Händlers für chinesische E-Autos

„Über die in Deutschland ansäßige Elaris AG, deren Unternehmenszweck der Import von chinesischen Elektrofahrzeugen von hauptsächlich der Marke Skywell ist, um diese an den europäischen Markt anzupassen und dann in Europa zu vertreiben, wurde am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die österreichische Schuldnerin Elaris GmbH ist die Vertriebsfirma für diese Autos in Österreich und musste deshalb selbst den gegenständlichen Konkursantrag stellen“, so der KSV1870.
Und weiter heißt es: „Aufgrund der Insolvenz der Elaris AG werden keine Fahrzeuge mehr an die Schuldnerin geliefert bzw. bisher gestundete Forderungen hinsichtlich des Einkaufes von Fahrzeugen fällig gestellt. Die Antragstellerin hat mehrere Fahrzeuge in ihrem Eigentum, welche als Vorführwagen bzw. als Prototypen gedient hatten. Es handelt sich um 11 Fahrzeuge, wobei bei 4 Fahrzeugen das Eigentum nicht sicher geklärt ist. Nachdem es sich bei den Fahrzeugen teilweise um nicht anmeldefähige Prototypen handelt bzw. ein Fahrzeug als Ersatzteilträger zu qualifizieren ist, beträgt der Wert der Fahrzeuge je nach erzielbarem Verkaufspreis insgesamt etwa € 80.000,00, was laut Schuldnerin ihren einzigen nennenswerten Vermögenswert darstellt.“
Die Rede ist von der Elaris GmbH mit Sitz Leonding. Sie hat am Landesgericht Linz ein Konkursverfahren beantragt. Drei Mitarbeiter sind von der Pleite betroffen.
Die Aktiva werden mit 80.000 Euro beziffert, die Schulden mit 2,031 Millionen Euro.
Der Hintergrund
„Als Hauptursachen der Zahlungsunfähigkeit führt das schuldnerische Unternehmen in seinem Konkursantrag die Corona- und die Ukraine-Krise an. Dadurch sei es nur stockend zu Fahrzeuglieferungen gekommen. Zudem gestaltete sich der Verkauf als schwierig, da ein fehlerfreier Betrieb der Elektrofahrzeuge auf europäischen Straßen nur mangelhaft möglich war, insbesondere im Bereich der Unterhaltungselektronik (Radio) und im Erkennen von Gefahren (ungewollte Bremsmanöver)“, heißt es weiters.
Bestmögliche Verwertung
Das Unternehmen ist geschlossen. Es bestehe kein Plan für die Fortführung des Betriebes. Es wurden zuletzt lediglich die laufenden offenen Anfragen bzw. Fahrzeugabonnements (Mietfahrzeuge, die von der Schuldnerin geleast wurden oder in deren Eigentum stehen) betreut.
„Da das Unternehmen mangels Finanzierbarkeit nicht mehr weitergeführt werden kann, ist von einer Schließung und bestmöglichen Verwertung durch den vom Insolvenzgericht noch zu bestimmenden Masseverwalter auszugehen“, sagt Alexander Meinschad vom KSV1870.
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