Millionenpleite einer bekannten Medizintechnik-Firma
„Zu den Insolvenzursachen wird darauf verwiesen, dass die Entwicklung des Produktes deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen hat als ursprünglich geplant. Da noch zeit- und kostenintensive Schritte notwendig sind und zudem bis zum Break-Even ein Vertriebsnetz aufgebaut werden muss, ist ein Investoreneinstieg geplant. Dazu wurden bereits intensive Gespräche geführt, die bis dato jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten“, zitiert der AKV aus dem Insolvenzantrag. „Das Unternehmen ist gegenwärtig nicht in der Lage seine fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen. Es liegt sohin Zahlungsunfähigkeit vor.“
Die Rede ist von der MEON Medical Solutions GmbH & Co KG mit Sitz in Graz. Sie hat beim Landesgericht für ZRS Graz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Laut AKV, Creditreform und KSV1870 sind 86 Dienstnehmer und 66 Gläubiger betroffen.
Der Hintergrund
„Das schuldnerische Unternehmen ist ein Forschungs- und Entwicklungsunternehmen, das ein Gerät mit dem Immunoassay-Tests, klinische Chemie-Tests und Elektrolyt-Tests kompakt in einem durchgeführt werden können, entwickelt“, so der AKV. „Das Gerät vereint mehrere Technologien und bietet die Möglichkeit, Laboranalysen durchzuführen, für die in der Vergangenheit unterschiedliche Geräte und deutlich mehr Platz erforderlich war. Zudem besteht eine einzigartige Technologie, die es zulässt Küvetten wiederzuverwenden, weshalb das System nachhaltiger als die üblichen Methoden ist. Es wurden in diesem Rahmen zahlreiche Patente angemeldet. Eine Marktreife ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erreicht. Das Gerät ist zwar fertig entwickelt, aber, da noch Zulassungen fehlen, noch nicht serienreif. Letztlich wurde auch noch kein entsprechendes Vertriebssystem aufgebaut.“
Schulden und Vermögen
Die Verbindlichkeiten zu Liquidationswerten werden mit 19,92 Millionen Euro beziffert, die Aktiva mit 1,13 Millionen Euro.
Die Zukunft
„Es ist der Fortbetrieb und die Sanierung des Unternehmens geplant, wobei eine Finanzierung des Fortbetriebes von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden soll. Derzeit wird den Gläubigern ein den gesetzlichen Mindesterfordernissen Sanierungsplan (20 % binnen 2 Jahren) angeboten“, heißt es weiters.
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