Mehr als eine Million Euro Entschädigung für Passagiere

Die zahlreichen Flugausfälle vor den Pleiten von Air Berlin und NIKI führten zu einem Anstieg der Beschwerden.
Heimische Schlichtungsstelle fordert provisionsfrei Zahlungen von Transportunternehmen ein.

Die Pleiten von Air Berlin und in späterer Folge ihrer Tochter Niki hat 2017  bei zigtausenden Passagieren Ärger und Kosten verursacht. Und schon Wochen davor waren viele Flüge ausgefallen. Bei Ausfällen und Verspätungen stehen Betroffenen je nach Ausmaß 250 bis 600 Euro an Entschädigung zu. Das Problem: Viele Airlines ignorieren Anrufe und eMails ihrer Kunden. Dann können sie  sich nach sechs Wochen an eine offizielle Schlichtungsstelle wenden. In Österreich ist dies die dem Verkehrsministerium unterstellte Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). Sie verzeichnete im Vorjahr einen großen Anstieg an Beschwerden.

Dies lag wie eingangs erwähnt vor allem an Air Berlin und Niki, über die mehr Beschwerden eingingen als über den Marktführer AUA (siehe Grafik). „Solange die Unternehmen nicht insolvent waren, haben wir Verfahren eröffnet“, sagt  apf-Leiterin Maria-Theresia Röhsler. „Teilweise haben wir auch eine Zusage zu einer Entschädigung erhalten, aber sie wurde nicht mehr ausbezahlt.“ Diese Passagiere konnten ihre Forderung dann nur noch im Insolvenzverfahren anmelden, wo sie wohl zu einer sehr geringen Quote befriedigt werden.
Bezüglich den ÖBB haben erstmals seit Gründung der apf im Mai 2015 die Beschwerden wieder zugenommen (plus 57 Prozent). Grund ist laut Röhsler eine Umstellung des Beschwerdemanagements. Deshalb hätten manche Antworten länger gedauert.

Private Trittbrettfahrer

Insgesamt konnte die apf für ihre Kunden 1,03 Millionen Euro lukrieren (davon 984.000 Euro im Flugbereich), von 3870 Fällen wurden 86 Prozent positiv abgeschlossen. Heuer geht die Zahl der Verfahren weiter nach oben. Grund sei, so Röhsler, dass die Bekanntheit von Entschädigungen steige – wegen der apf, aber auch wegen  privater Entschädigungseintreiber. Diese aber würden im Gegensatz zur apf eine Provision verlangen. Das Besondere: „15 Prozent der Verfahren bei uns werden von  diesen kommerziellen Eintreibern eingebracht.“ Das ist laut Rechtslage möglich. Röhsler appelliert daher an die Konsumenten, sich lieber direkt an die apf zu wenden, um so Kosten zu sparen.

Online-Beschwerdeformular unter www.passagier.at

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