Lust auf Meer – aber soll man derzeit buchen?
Die wichtigsten Punkte zum sicheren Sommerurlaub.
Reisewarnungen und Quarantänevorschriften machen die Urlaubsplanung zum Spießrutenlauf. Der KURIER hat nachgefragt, worauf man bei der Urlaubsbuchung achten sollte.
- Ist es klug, jetzt schon den Urlaub zu buchen, obwohl es noch so viele Unsicherheiten bei der Ein- und Ausreise und in puncto Lockdown gibt?Natürlich gilt, je später man bucht, desto klarer die Lage vor Ort. Wer sich trotzdem lieber früher einen Platz sichern will, sollte unbedingt auf gratis Stornomöglichkeiten bis kurz vor der Abreise pochen. Konnte man vor einem Jahr noch argumentieren, dass man eine Reise wegen Corona nicht antreten und sein Geld zurück haben will, so ist das jetzt nicht mehr möglich. Der Unterschied: 2020 wurden viele von Corona überrascht, mittlerweile ist die Pandemie Teil unseres Lebens. Wer (warum auch immer) kurzfristig und ohne Kosten von seinen Reiseplänen zurücktreten will, muss sich diese Möglichkeit bei Vertragsabschluss schriftlich festhalten lassen.
- Apropos buchen: Auf einer Vergleichsplattform habe ich ein Top-Flugangebot gefunden. Soll ich es buchen oder lieber den teureren Tarif direkt bei der Fluglinie nehmen?Reinhold Schranz, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum im VKI, empfiehlt klar die Buchung direkt bei der Airline. Er hat zahlreiche Streits um Tickets stornierter Flüge geschlichtet und folgende Erfahrung gemacht: Besonders gestritten wird derzeit wegen Flügen, die über Online-Plattformen gebucht wurden. „Zum Teil haben die Fluglinien das Geld an die Vermittler rücküberwiesen, doch diese haben es noch nicht an die Konsumenten weitergeleitet.“ Dazu kommt, dass einige Vermittler hohe Rückerstattungsgebühren verlangen. Zum Teil zwischen 30 und 70 Euro. „Hier haben einige ein neues Geschäftsmodell gefunden“, ärgert sich Schranz. „Besonders viele Probleme gab es zuletzt übrigens mit dem Online-Vermittler kiwi.com“, warnt er. Und gibt zu bedenken, dass viele Online-Plattformen zwar sehr professionelle Internetauftritte und gute Konditionen haben, aber oft eben auf Kosten eines nicht vorhandenen Kundenservices.
- Wie schaut es bei Hotelbuchungen aus? Soll man über ein Portal buchen?Schranz empfiehlt, diese zur Suche von Hotelangebote einzusetzen, dann aber direkt beim Betrieb zu buchen. Die Bestpreisklausel, mit der booking.com bis vor Kurzem geworben hat, ist übrigens gefallen. Dass heißt, dass Hotels nun Preise der Online-Plattform unterbieten dürfen. Und dies ist nicht unwahrscheinlich, schließlich spart sich der Vermieter damit auch die Provision, die er sonst an das Portal zahlen muss.
- Ganz generell: Womit soll ich meine Reise (an)zahlen?„Am besten mit der Kreditkarte“, sagt Schranz. Wer mit Kreditkarte zahlt, kann – wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht wird – die Zahlung von der Kreditkartengesellschaft rückbuchen. Wer nicht mit Kreditkarte zahlen will, sollte laut Schranz auf Online-Zahlungsdienstleister wie Paypal zurückgreifen. Der Konsumentenschützer warnt vor Banküberweisungen oder Sofortüberweisungen mit Klarna. „In letzterem Fall werden die Forderungen an das Unternehmen Klarna abgetreten. Wir sehen immer wieder, dass Konsumenten bei Problemen und Reklamationen im Kreis geschickt werden, weil sich niemand mehr zuständig fühlt.“
- Gilt die alte Regel: Wer auf Nummer sicher gehen will, bucht eine Pauschalreise?Ja, weil man damit unter anderem gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Der Reiseveranstalter muss über eine Insolvenzversicherung verfügen. Wenn zusätzlich ein im Rahmen einer Pauschalreise gebuchtes Hotel pleitegeht, muss sich der Veranstalter um adäquaten Ersatz kümmern oder das Geld rückerstatten. Wer dasselbe Hotel direkt gebucht hat, kann seine Forderungen dann nur im Rahmen des Konkursverfahrens anmelden, das am Gerichtsstandort des Hotels stattfindet.
- Wie viel Prozent Anzahlung muss ich bei Pauschalreisen leisten?Maximal 20 Prozent. „Das Gesetz schreibt vor, dass der Rest frühestens 20 Tage vor Reiseantritt gezahlt werden muss“, sagt Schranz. Freiwillig mehr anzuzahlen ist übrigens unklug. Im Fall einer Insolvenz hat man nur das Recht auf Rückerstattung in Höhe von 20 Prozent.
- Reicht die Kreditkarten-Reiseversicherung?Das muss man sich im Einzelfall anschauen. Schranz rät, genau zu fragen, welche Eventualitäten (Rückholung, Storno wegen Krankheit im und vor dem Urlaub) gedeckt sind. Vorsicht: Manche Versicherungen haben einen Pandemieausschluss, also keine Deckung bei coronabedingten Problemen.
Kommentare