Viel zu kleine Schrift: Grundpreise in Supermärkten oft kaum lesbar

Viel zu kleine Schrift: Grundpreise in Supermärkten oft kaum lesbar
Mini-Schriften und uneinheitliche Preisauszeichnungen frustrieren Konsumenten. AK fordert Nachschärfung des Gesetzes

Wer ein Stück verpackten Käse im Supermarkt kauft und wissen möchte, wie viel der Kilopreis ist, braucht entweder Adleraugen oder eine gute Brille. Die Grundpreise bei Lebensmitteln und Drogeriewaren im Handel sind nämlich viel zu klein, uneinheitlich oder gar falsch angegeben, wie eine Erhebung der Arbeiterkammer (AK) Wien ergab. Diese überprüfte die Preisauszeichnungen bei insgesamt zehn Super- und Drogeriemärkten. 

Nur 1 Millimeter große Schrift

Am schlechtesten lesbar waren laut AK die Preisangaben bei der Drogeriemarktkette Müller, wo der Grundpreis bei den untersuchten Waren nur 1 bis 1,5 Millimeter klein war und daher dem Preisauszeichnungsgesetz widerspricht.  Auch bei Lidl (2 Millimeter) sind die Grundpreise noch sehr klein geschrieben und nicht gut lesbar. Verbesserungen gegenüber dem letzten Test gab es laut AK beim Diskonter Hofer,  wo die Grundpreise mit einer Schriftgröße von 2,5 bis 3,5 Millimeter angegeben wurden. 

"Unerfreulich ist, dass es nun bei Billa, Billa Plus und Interspar auch teilweise Preisschilder gibt, deren Grundpreise eine Schriftgröße von nur 2 mm haben und somit nicht gut lesbar sind", heißt es im Testbericht. Hierbei handle es sich vorwiegend um Doppel-Preisschilder (Zwei Preise für zwei verschiedene Produkte). Bei allen anderen untersuchten Märkten beträgt die Schriftgröße der Grundpreise zwischen 3 und 4 Millimeter, was gut lesbar ist.

Keine oder falsche Angaben

Bei einzelnen Produkten fehlte die Grundpreisauszeichnung völlig oder die Maßeinheit, auf die sich der Grundpreis beziehen soll, war falsch. So sollte bei Geschirrspülmittel laut Gesetz die Angabe pro Liter angeführt werden. Im  Onlineshop von DM wurden jedoch nur pro 100 Milliliter ausgezeichnet. 

Ein weiteres Problem ist nach wie vor, dass es bei einigen Produktkategorien innerhalb mancher Geschäfte zwei verschiedene Maßeinheiten gibt, auf die sich der Grundpreis bezieht. 

So wird etwa Käse bei Billa und Hofer sowohl pro Kilogramm als auch pro 100 Gramm ausgezeichnet, Speiseeis bei Billa Plus und Interspar sowohl pro Kilogramm als auch pro Liter. Bei Billa wurde der Grundpreis von alkoholfreiem Bier in zwei Filialen pro 500 ml ausgezeichnet, in einer dritten Filiale aber pro Liter. Dies ist umso mehr verwunderlich, da die Preisschilder in allen 3 Filialen elektronische Preisschilder waren.

AK: "Ergebnis weiterhin unbefriedigend"

„Für uns ist das Ergebnis weiterhin unbefriedigend. Die Teuerung setzt vielen Menschen nach wie vor zu. Wer Preise vergleichen will, braucht Adleraugen und einen Taschenrechner wegen unterschiedlicher Maßeinheiten“, so das Fazit von AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. 

Die AK fordert Nachbesserungen beim Preisauszeichnungsgesetz. So sollte die Schriftgröße mindestens 4 Millimeter betragen und einheitliche Angaben je Produktgruppe, etwa pro Liter oder Kilogramm, vorgeschrieben werden. Weiters sollte das Grundauszeichnungsprinzip auf weitere Produkte wie Wattepads oder Taschentücher ausgeweitet werden - pro 100 Stück. 

Getestet wurden von 27. Jänner und bis 20. Februar in Online-Shops und Filialen von Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar, Interspar, Bipa, DM und Müller).  Untersucht wurden die Grundpreisauszeichnung bei jeweils 30 Gruppen von Lebensmitteln und Getränken sowie Drogeriewaren.   

Pensionistenverband: Mini-Schrift "nicht hinnehmbar"

Anlässlich der aktuellen AK-Studie erneuert auch der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs, Peter Kostelka, seine Forderung nach Nachbesserungen im Preisauszeichnungsgesetz: "Dass es in Supermärkten noch immer unleserliche Preisauszeichnungen gibt, ist nicht hinnehmbar", sagt Kostelka zum KURIER. 

Viel zu kleine Schrift: Grundpreise in Supermärkten oft kaum lesbar

Peter Kostelka

Gerade in Zeiten der Teuerung müsse man den Menschen die Möglichkeit geben, Preise zu vergleichen. Wenn man dafür aber eine Lupe braucht, dann verhindert man, dass bewusste Kaufentscheidungen getroffen werden können", betont Kostelka. Der Pensionistenverband fordert eine Mindestgröße bei der Grundpreisauszeichnung von 6 Millimeter. "Und das muss klar gesetzlich geregelt, streng kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert werden", so Kostelka weiter.

Handelsverband spielt Ball an Hersteller weiter

Der Handel sei bei vielen Produkten (z.B. Speiseeis) abhängig von den Angaben der Hersteller, heißt es beim Handelsverband. Diese Angaben (Liter oder Gramm) könnten sogar beim gleichen Produzenten variieren. "Über weitere Verbesserungen kann man immer reden, gesetzliche Nachschärfungen lehnen wir jedoch ab", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. 

Die geforderten Mindestschriftgröße von vier  bzw. sechs Millimetern bei der Grundpreisauszeichnung lasse sich rein praktisch nicht auf allen elektronischen Preisschildern umsetzen. "Auf kleinen Schildern steht schlicht nicht so viel Platz zur Verfügung."

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