Steuersatz von 4,9 Prozent wird zur Hürde für Registrierkassen

Cashier Using Payment Terminal in Supermarket
Besonders auf kleinere Händler könnte einiges an Aufwand für Software-Updates oder Umrüstungen zukommen.

Der neue, unrunde Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent auf ausgewählte Grundnahrungsmittel (siehe oben) könnte zu Problemen bei Registrierkassen führen. Der Grund: Manche Kassensysteme beherrschen nur eine begrenzte Anzahl an unterschiedlichen Steuersätzen – meistens vier – und diese müssen ganze Zahlen sein.

Kommazahl im Prozentsatz als Problem

Besonders auf kleinere Händler könnte daher bis zum Inkrafttreten der Steuersenkung Anfang Juli einiges an Aufwand zukommen, glauben IT-Experten. „Ich denke schon, dass viele eine Umstellung vornehmen müssen, also einfach am 1. Juli einen Schalter zu drücken wird oft nicht gehen“, bestätigt Markus Knasmüller, Geschäftsführer beim BMD Systemhaus Österreich dem KURIER. Wenn das Kassensystem keine Kommazahl im Prozentsatz schafft, müssten erst Software-Updates eingespielt werden. 

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BMD-Geschäftsführer Markus Knasmüller

„Ohne Wartungsvertrag mit dem Hersteller kann dies aber schon zu hohen Kosten, im Extremfall bis zur Neuanschaffung gehen“, weiß Knasmüller. Zusätzlich werde wohl häufig ein Termin mit dem Kassenhersteller oder -händler nötig sein. „Da kann man von Kosten zwischen 500 und 1.000 Euro bei einem kleineren Händler ausgehen“.

Manipulationen in der Gastronomie "Einzelfälle"

Bezüglich der aufgeflogenen Manipulationen bei Registrierkassen in der Gastronomie vermutet der Experte kein systemisches Problem, sondern spricht von Einzelfällen, bei denen offenbar kein Kassabon nach einer Barzahlung ausgedruckt wurde. „Möglicherweise hat hier der Software-Hersteller auch noch Funktionen gemacht, um nicht abgeschlossene Bons wieder zu löschen“. Wird kein Kassenbon ausgedruckt, wisse man letztlich nicht, was passiert.

Registrierkassen- und Belegerteilungspficht 

In Österreich gilt seit 2016 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und bei Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro. Die Registrierkassen-Sicherheitsverordnung (RSKV) schreibt eine Sicherheitseinrichtung mit Signaturkarte und QR-Code auf Belegen vor, um Steuerbetrug zu verhindern. Seit Anfang 2025 muss jede Kassa auch beim Finanzamt registriert werden. Zudem gibt es eine Belegerteilungspflicht, die sicherstellt, dass der Beleg auch korrekt verbucht wird. Ab Oktober dürfen optional zum Ausdruck auch digitale Bons ausgestellt werden.

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