Laudamotion: Kein Erfolg mit Klage gegen Betriebsrat

Laudamotion: Kein Erfolg mit Klage gegen Betriebsrat
Die Ryanair-Tochter wollte Betriebsratswahl für ungültig erklären lassen. Landesgericht Korneuburg wies das Klagebegehren ab.

Laudamotion ist mit ihrer Klage gegen den Betriebsrat abgeblitzt. Die Ryanair-Tochter wollte die Wahl der Belegschaftsvertretung für nichtig und ungültig erklären lassen. Das Landesgericht Korneuburg habe das Klagebegehren abgewiesen, teilte die Gewerkschaft vida am Donnerstag mit. Das Urteil liegt der APA vor, es ist noch nicht rechtskräftig. Laudamotion hat vier Wochen Zeit, um in Berufung zu gehen.

Ryanair hatte Laudamotion 2018 zur Gänze von Niki Lauda übernommen, überträgt derzeit den Betrieb aber auf die in Malta neu gegründete Lauda Europe. Das Nicht-Anerkennen des Betriebsrates hatte in der Coronakrise zu mehreren rechtlichen Folgeproblemen geführt, etwa bei der Kurzarbeit, aber auch bei der Anmeldung der damals 550 Mitarbeiter im Frühwarnsystem des AMS.

Der Streit zwischen Geschäftsführung und Belegschaftsvertretung begann 2019 mit der Neuwahl des Betriebsrates. Die Firma hat die neue Betriebsratsvorsitzende trotz Kündigungsschutz, den sie als Betriebsrätin hatte, gekündigt. Das Landesgericht Korneuburg entschied bereits im Jänner 2020 per einstweiliger Verfügung, dass Laudamotion der Belegschaftsvertreterin den Zutritt zum Firmengelände nicht verbieten darf.

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