Laudamotion darf Schwangere nicht kündigen

Laudamotion darf Schwangere nicht kündigen
Das Arbeits- und Sozialgericht in Klosterneuburg verwehrte seine Zustimmung, Laudamotion muss den 17 betroffenen Frauen nun Gehälter nachzahlen.

Die Ryanair-Tochter Laudamotion darf Schwangere und Mitarbeiterinnen in Mutterschutz oder Karenz nicht kündigen. Das Arbeits- und Sozialgericht in Korneuburg wies entsprechende Klagebegehren ab, wie die Gewerkschaft vida mitteilte. Das Urteil, das der APA vorliegt, betrifft 17 Frauen, großteils Flugbegleiterinnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Laudamotion hatte argumentiert aufgrund der Coronakrise seien die Kündigungen betriebsbedingt erforderlich. Die Aufrechterhaltung der Dienstverhältnisse sei der Airline unzumutbar, zumal die Beklagten den neuen Kollektivvertrag nicht akzeptiert hätten, so die Argumentation vor Gericht. Ryanair hat die Wiener Tochter inzwischen stillgelegt und den Flugbetrieb auf die Lauda Europa mit Sitz in Malta übertragen.

Schwangere und Mütter sind in Österreich durch das Mutterschutzgesetz vor eine Kündigung geschützt. Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Dienstgeber das Dienstverhältnis wegen einer Einschränkung oder Stilllegung des Betriebes nicht ohne Schaden für den Betrieb weiter aufrechterhalten kann, kann das Arbeitsgericht der Kündigung zustimmen. Im Fall von Laudamotion verwehrte der Richter die Zustimmung.

Die Beschäftigten haben somit ein aufrechtes Dienstverhältnis mit der Laudamotion GmbH. Sollten die Gehälter in den letzten Monaten nicht bezahlt worden sein, können diese Ansprüche nach dem alten Laudamotion-KV nachgefordert werden. Im Falle eines Betriebsübergangs zu Lauda Europe läuft das Dienstverhältnis nach Betriebsschließung bei Lauda Europe weiter.

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