Länder blockieren Einlagensicherung

Die Einlagensicherung für Guthaben bei Banken wird wie berichtet auf neue Beine gestellt. Ab 2019 soll nicht mehr der Staat und damit der Steuerzahler bei einer Bankpleite zum Handkuss kommen (siehe Erklärung rechts). Dazu hat das Finanzministerium ein entsprechendes Gesetz in Begutachtung geschickt. Derzeit würden – beteuert ein Sprecher von Finanzminister Hans Jörg Schelling – die Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf analysiert, danach würde die eine oder andere Änderung in den Entwurf eingearbeitet und das Gesetz könnte vor dem Sommer beschlossen werden.
HETA-Frust
Insider bezweifeln freilich, dass Schellings Zeitplan hält. Denn aus den Bundesländern kommt heftiger Widerstand gegen die ab 2019 geplante Neuordnung. Sie lehnen den Gesetzesentwurf rundweg ab und fordern Änderungen. Diesen Beschluss fasste die Landesfinanzreferentenkonferenz vor gut zwei Wochen unter dem Vorsitz von NÖ-Landeshauptmann-Vize Wolfgang Sobotka.
Gründe dafür sind – glauben Eingeweihte zu wissen – weniger sachliche Einwände als der Frust der Länder wegen der HETA, der Bad Bank der Hypo Alpe Adria. Die Ablehnung des Gesetzes sei schlicht "eine Retourkutsche" für die HETA (Bericht über Milliarden-Urteil in München siehe Seite 2). Denn die Entscheidung, dass der Bund bis 2016 befristet die Rückzahlung von HETA-Anleihen aussetzt, kostet die Länder in ihren eigenen Hypo-Banken in Summe zumindest 800 Millionen Euro, im schlimmsten Fall sogar 1,2 Milliarden. Das HETA-Moratorium hat den meisten Landeshypos wegen der Abschreibungen im 1. Quartal bereits rote Zahlen beschert.
Begründung
In einem Brief an Schelling lehnen die Finanzreferenten das Gesetz aus sachlichen Gründen ab. Die heimischen Banken seien durch die Stabilitätsabgabe, Beiträge zu Abwicklungsfonds auf nationaler und europäischer Ebene sowie den Kosten für die Finanzmarktaufsicht "ohnehin bereits schwer beeinträchtigt". Außerdem verfüge Österreich seit Langem über ein funktionierendes System von Einlagensicherungen für jeden der fünf Banksektoren, eine Änderung sei nicht nötig. Die Beteiligung des Staates an der Einlagensicherung wiederum würde außerdem das Vertrauen in die Finanzmärkte stärken. Doch Schelling ist aufgrund einer EU-Vorgabe verpflichtet, das Gesetz bis zum 3. Juli 2015 umzusetzen.
Mit einer "Retourkutsche" an Schelling habe, beteuert man im Umfeld Sobotkas, die Kritik an der Neuordnung der Einlagensicherung nichts zu tun. Was allerdings auffällt: Am stärksten vom HETA-Zahlungsausfall betroffen ist die Hypo NÖ, die allein rund 400 der 800 Millionen Euro stemmen muss.
Derzeit haften die Finanzhäuser im Falle einer Bankeninsolvenz für die ersten 50.000 Euro, von 50.000 bis 100.000 Euro springt der Staat ein. Dieser zieht sich 2019 aus der Einlagensicherung zurück. Ab dann müssen die Banken auf Basis einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 die Garantie für Spareinlagen allein übernehmen.
Diese erfolgt dann über einen Fonds, in den jede Bank ab heuer 0,8 Prozent ihrer Einlagen einzahlt. Das Ziel ist ein Fondsvolumen von 1,5 Mrd. Euro 2025. Sollte diese Summe bei einer Großpleite nicht ausreichen, kann sich der Fonds verschulden, die Banken müssen ihn dann wieder auffüllen.
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