Kuriose Freisprüche im Schmiergeld-Prozess um Nationalbank-Tochter

Kuriose Freisprüche im Schmiergeld-Prozess um Nationalbank-Tochter
Zwei Anwälte im zweiten Durchgang freigesprochen. Zahlungen an ausländischen Geheimdienst oder Staat nicht strafbar.

Im Strafverfahren rund um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen an ausländische Notenbanken durch die Nationalbank-Gelddruckerei OeBS wurde diese Woche das letzte Kapitel beendet.

Der Wiener Richter Christian Noe hat die zwei angeklagten Anwälte Klaus A. und Friedrich F. im zweiten Aufguss dieses Korruptionsverfahrens freigesprochen, obwohl sie Millionenbeträge in Form von Schmiergeld unter anderem über eine panamaische Briefkastenfirma an staatliche Empfänger in Aserbaidschan transferiert haben sollen. Damit soll die Nationalbanktochter OeBS unter anderem Banknoten-Druckaufträge der Nationalbank aus Baku an Land gezogen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kuriose Freisprüche im Schmiergeld-Prozess um Nationalbank-Tochter

Anwalt Georg Zanger

„Mein Mandant hat von Anfang an vorgebracht, dass ihm die für diese Geschäfte zuständige OeBS-Vertriebsmitarbeiterin gesagt hat, dass diese Zahlungen für den Geheimdienst in Aserbaidschan sind“, sagt Georg Zanger, Verteidiger von Klaus A. zum KURIER. „Wenn aber ein Geheimdienst diese Zahlungen zum Beispiel für Operationen benötigt, die nicht nachvollziehbar sein sollen, dann ist im Wahrheit der Staat der Empfänger der Gelder. Und ein Staat darf sich aussuchen, wie und woher er Geld nimmt und an wen er es verteilt.“ Laut Zanger sei die Darstellung seines Mandanten am Ende nicht zu widerlegen gewesen.

Er durfte davon ausgehen, dass die Angaben der früheren OeBS-Mitarbeiterin mit dem Geheimdienst zutreffen. Die beiden Anwälte hatten für ihre Zahlungsdienste stattliche Provisionen kassiert.

Ungereimtheiten

Zanger hält das gesamte Strafverfahren gegen seinen Mandanten für eine Farce. Schon die Anklage hatte auffällige Schwächen. Das spätere Verfahren strotzte nur so von Ungereimtheiten, die am Ende vom Gericht nicht aufgeklärt werden konnten.

So gingen die österreichischen Rechtshilfeersuchen nach Aserbaidschan völlig ins Leere. Ein Wille an der Aufklärung mitzuwirken, soll nicht einmal im Ansatz vorhanden gewesen sein.

Klaus A. hatte ursprünglich mit drei Jahren Haft die höchste Strafe von allen Beschuldigten ausgefasst. Die Verteidigungslinie mit der ominösen Geheimdienst-Connection war in der ersten Hauptverhandlung von den Gerichtskiebitzen eigentlich eher belächelt worden.

Bedingte Strafen

Der Oberste Gerichtshof hatte zwei Freisprüche aus dem ersten Verfahren bestätigt, aber sieben Verurteilungen zum Teil aufgehoben. Vor den beiden Anwälten wurden bereits Mitte Februar 2018 gegen fünf OeBS-Mitarbeiter neu verhandelt. Die Strafen fielen mit 18 bis 21 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung dann doch milder aus, vor allem, weil sie geständig waren. Sie sollen durch die Bestechungs- und Kick-back-Zahlungen der Nationalbanktochter einen Millionenschaden zugefügt haben.

Bleibt der bittere Nachgeschmack, dass es dem Gericht nicht gelang, die tatsächlichen End-Empfänger der Millionenbeträge zu eruieren.

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