Kurios: Über willhaben.at zur Gemeindewohnung in Wien

Kurios: Über willhaben.at zur Gemeindewohnung in Wien
Zum Teil werden Möbel-Ablösen in Höhe von 3000 bis 5000 Euro verlangt. Auch auf anderen Online-Plattformen gibt es Angebote.

Es gibt offenbar nichts, was nicht auf Internet-Marktplätzen angeboten werden kann. Auf der Plattform willhaben.at werden derzeit 78 Wiener Gemeindewohnungen angeboten, auf alleskralle.com 66 stadteigene Mietwohnungen, auf der immosuchmaschine.at 61 Gemeindewohnungen, und selbst auf flohmarkt.at findet man welche. Zum Teil werden Möbel-Ablösen in Höhe von 3000 bis 5000 Euro verlangt.

Dabei handelt es sich um keine „illegalen“ Angebote, wie man glauben könnte.

Kurios: Über willhaben.at zur Gemeindewohnung in Wien

„Es steht jedem Mieter frei, seine Gemeindewohnung auf willhaben zu inserieren, oder auf Facebook und WhatsApp zu vermarkten“, sagt Markus Leitgeb vom städtischen Immobilienkonzern Wiener Wohnen zum KURIER. „Jeder kann sich einen Nachmieter suchen. Dabei muss aber klar sein, dass es sich um eine Direktvergabewohnung handelt, und der Nachmieter muss ein entsprechendes Wohnticket vorweisen können.“ Das heißt: Der Nachmieter muss einen Vormerkschein haben, der dieser Wohnungsgröße (Zimmeranzahl) entspricht. Anrecht auf die angebotene Wohnung haben alle Interessenten mit der gleichen Vormerkfrist und Wohnungsgröße.

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Eine Vorreihung durch die private Nachmieter-Suche im Internet kann nicht erfolgen. Und es dürfen nur bis zu 5000 Euro Ablöse verlangt werden. Vergeben wird sie am Ende von Wiener Wohnen, die 200.000 Gemeindewohnungen betreut.

Dass ein Makler eine Wohnung im Karl-Seitz-Hof mit einem auf drei Jahre befristeten Mietvertrag anbietet, hält Leitgeb für einen Irrtum. Die Verträge von Wiener Wohnen sind unbefristet.

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