Kurios: Energie Klagenfurt verrechnet Kunden „Erdreich- und Luft-Gebühr“

Ein Mann mit Brille und grauem Haar gestikuliert mit seinen Händen.
Der Verbraucherverein VSV hat für Strom-Kunden eine Verbandsklage gegen den Klagenfurter Energieversorger eingebracht.

Der VW-Dieselskandal hat dazu geführt, dass die EU-Kommission eine neue Richtlinie für Verbandsklagen eingeführt hat, die es Konsumenten ermöglicht, in Massenschadensfällen leichter zu ihrem Recht zu kommen. Die österreichische Regierung hätte diese neue Richtlinie bis vergangenen Sonntag in nationales Recht bzw. in Gesetze gießen müssen.

„Nur drei EU-Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie noch nicht umgesetzt, dazu zählt Österreich. Das ist ein Armutszeugnis im Sinne der Verbraucher“, sagt Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des Verbraucherschutzvereins VSV. Mit einer Verbandsklage kann man unabhängig von der Schadenshöhe bis zum Obersten Gerichtshof prozessieren. „Damit kann man gleichberechtigte Entscheidungen für alle Österreicher erreichen“, sagt Holzinger-Vogtenhuber. Nach dem Konsumentenschutzgesetz sind bisher nur die Sozialpartner (AK, WKÖ, LWK, ÖGB, VKI, Seniorenrat) für solche Verbandsklagen legitimiert.

Legitimation

Der VSV hofft, nach der neuen EU-Richtlinie auch in den Kreis der Verbandskläger aufgenommen zu werden. „Wir wollen auch dazu legitimiert werden“, sagt VSV-Chefjurist Peter Kolba. „Die EU-Richtlinie bringt den Vorteil, dass man nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf Abhilfe klagen kann.“ Das heißt: Mit einer neuen Verbandsklage kann zum Beispiel eine Bank dazu verurteilt werden, dass sie zu hohe Gebühren den Kunden zurückzahlen muss. Da aber der Bund bei der Umsetzung der EU-Richtlinie säumig ist, geht der VSV in den rechtlichen Angriff über. Der Verein will wissen, ob er eine Verbandsklage einbringen darf, obwohl die EU-Richtlinie in Österreich noch nicht umgesetzt wurde.

Für diesen Testlauf hat der VSV-Anwalt Ulrich Salburg eine Verbandsklage gegen die Energie Klagenfurt beim zuständigen Landesgericht eingebracht. Sie verrechnet den Stromkunden nämlich neben den üblichen Kosten für Arbeitspreis, Grundentgelt und Netzkosten auch eine Benützungsgebühr für das Erdreich und die Luft.

Wo ist die Leistung?

„Sie verrechnet den Kunden eine Luft- und Erdreichsteuer in Höhe von sechs Prozent der Bemessungsgrundlage für die Benutzung des Gemeindegrunds und des darüber befindlichen Luftraums, in dem die Stromkabel verlaufen“, sagt Anwalt Salburg.

„Diese Gemeindeabgabe für die Nutzung des Erdreichs für Erdkabel unter den Gemeindestraßen dürfte österreichweit ziemlich einzigartig sein und stellt eine Klagenfurter Besonderheit dar“, heißt es in der Klage. Es sei eine Gebühr ohne tatsächliche Gegenleistung. Grundlage für die Gebühr sei ein Kärntner Gesetz.

„Wir sind sicher, dass diese Gebühr gesetzwidrig und verfassungswidrig ist“, sagt Salburg. Denn laut Anwalt verstößt diese „Erdreich- und Luft-Benutzungsabgabe gegen das Elektrizitätswirtschafts- und -Organisationsgesetz (ElWOG), das ist ein Bundesgesetz, das die Entgelte, die Netzbetreiber verrechnen dürfen, regelt.

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