Kritik wird lauter, weil Handel nur teilweise hochgefahren wird
Die teilweise Öffnung des Handels - unter anderem bei den Baumärkten - sorgte nicht nur für großen Kundenandrang, sondern auch für erneute Rufe nach mehr Gerechtigkeit beim Wieder-Hochfahren. Denn nicht alle Händler, die im Zuge der Corona-Krise für vier Wochen schließen mussten, durften heute wieder aufsperren. Zudem wurden erneut Unklarheiten bei den Regeln moniert.
Friseure ja, Masseure nein
So müssen Shoppingcenter noch bis 2. Mai geschlossen bleiben - und damit auch alle darin angesiedelten Händler, die nicht zur lebensnotwendigen Grundversorgung zählen (z.B.: Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken). Die FPÖ ortet eine Ungleichbehandlung und Bevorzugung von großen Konzernen. Man vergesse mit der Regelung auf "die kleinen, eigenständigen und nicht zu Konzernen gehörenden KMU, die sich lediglich in größere Einheiten oder verkehrsgünstige Standortkonzentrationen (Einkaufszentren) eingemietet haben", so der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft (FW), Matthias Krenn.
Auf Kritik stieß auch die Regelung zu kosmetischen Behandlungen. Friseure dürfen ab 2. Mai wieder öffnen. Dagegen seien Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Heilmasseure, Piercer, Tätowierer und Nagelstudios "nicht vom Öffnungsplan der Bundesregierung nach Ostern erfasst," hieß es vergangene Woche in einer Aussendung der Bundesinnung der Branche. "Hier allein mit dem gesundheitlichen Aspekt zu argumentieren, hinkt zu sehr, denn beim Arbeiten am Kopf und Haaren ist man wesentlich näher an den Ansteckungsherden Mund und Nase ist als bei Händen und Füßen," kritisierte Krenn die Regelung.
Viele Vorschriften
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz bemängelte zudem die verschiedenen Vorschriften rund um die Teilöffnung des Handels - beispielsweise die der Kunden-Obergrenzen, die für heute neu öffnende Geschäfte gelten, nicht jedoch für den Lebensmittelhandel. Die Regelung hätte auch zum heutigen Kundenandrang vor den Baumärkten gesorgt.
Der Handelsverband wies auf noch offene Fragen zum Thema Handelsöffnung hin. So sei nicht geklärt, warum "Click&Collect" nicht für alle Händler erlaubt sei oder ob Händler, die zwar öffnen dürften, dies aber noch nicht tun wollen, weiterhin coronavirus-bedingte Förderungen beziehen dürfen. Darüber hinaus fragte der Handelsverband, warum Dienstgeber für die Freistellung von Dienstnehmern der kritischen Infrastruktur (z.B. Lebensmittelhandel), die der Corona-Risikogruppe angehören, keinen Kostenersatz vom Bund im Falle der Freistellung erhalten.
Steuerbefreiung
Positiv bewertete der Handelsverband dagegen die vom Finanzministerium angekündigte Umsatzsteuerbefreiung auf Schutzmasken. "Wir danken der Bundesregierung, eine Handelsverband-Empfehlung aufzugreifen, die es ermöglicht, dass sowohl die Bevölkerung als auch die Händler Schutzmasken während der Corona-Krise mehrwertsteuerbefreit ankaufen können. Wir reden hier von immerhin 5 Millionen Masken pro Tag", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, laut einer Aussendung am Dienstag.
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