Handel: Wer heute wieder aufsperrt

Geschloßene Geschäfte während der COVID-19-Pandemie
Die stufenweise Öffnung der Geschäfte hat für viel Wirbel und offene Fragen gesorgt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Händler dürfen ab heute, 14. April, zusätzlich wieder aufsperren?

All jene, deren Geschäfte nicht größer als 400 Quadratmeter sind. Ebenfalls Teil der sogenannten ersten Öffnungswelle sind Bau- und Gartencenter, und zwar unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche. Zudem Tankstellen und angeschlossene Waschstraßen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, der Baustoffhandel, der Eisen- und Holzhandel, Pfandleihanstalten sowie der Handel mit Edelmetallen.

Sperren kleine Läden in großen Shoppingcentern auch auf?

Nein, sie müssen noch bis 2. Mai geschlossen bleiben, wobei es (wie gehabt) Ausnahmen für jene Geschäfte gibt, die so genannte lebensnotwendige Produkte verkaufen. Also Lebensmittelmärkte, Drogeriemärkte, Apotheken, Trafiken oder Handyshops.

Fachmarktzentren dürfen also nicht aufsperren?

Doch, zumindest jene Geschäfte in Fachmarktzentren, die unter der 400-Quadratmeter-Grenze liegen.

Was genau ist überhaupt ein Fachmarktzentrum?

Bei einem Fachmarktzentrum sind wie bei einem Shoppingcenter mehrere Geschäfte unter einem Dach. Im Gegensatz zum Shoppingcenter kann man die Läden aber immer direkt vom Parkplatz aus betreten. Meist sind Fachmarktzentren am Stadtrand angesiedelt.

Darf ich jetzt überall nur noch "maskiert" einkaufen gehen?

Ja, ab heute , 14. April, müssen alle Handelsmitarbeiter mit Kundenkontakt und alle Kunden "eine gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung" tragen. Gemeint sind damit Schutzmasken, ein Schal tut es notfalls aber auch.

Ich habe keine Schutzmaske. Muss mir der Händler eine zur Verfügung stellen?

Nein, muss er nicht.

Mein neues Auto steht noch beim Händler. Kann ich es ab heute übernehmen?

Das hängt von der Größe des Händlers ab. Auch hier gelten die 400 Quadratmeter als Richtschnur. Ist das Autohaus größer, muss es bis 2. Mai geschlossen bleiben.

Gibt es nicht auch eine neue Regelung, dass pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde im Geschäft sein darf?

Ja, die gibt es. Sie gilt jedoch nicht auf allen Handelsflächen. Prinzipiell muss man ja überall einen Mindestabstand von einem Meter halten. Darüber hinaus gibt es für kleine Händler (also jene mit maximal 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) die Vorschrift, dass sich im Geschäft pro 20 Quadratmeter Geschäftsfläche maximal ein Kunde aufhalten darf. Ist der Kundenbereich kleiner als 20 Quadratmeter, darf jeweils nur ein Kunde das Geschäft betreten.

Im Baumarkt gilt diese Regel also nicht?

Nein. Auch Gartencenter, Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte sind von dieser Regelung nicht betroffen, stellt der Handelsverband klar. Bei ihnen muss nur der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.

Wird sich in der Praxis irgendjemand um solche Verordnungen scheren?

Auf jeden Fall. Denn die Strafen, die bei Nichteinhaltung drohen, sind hoch. Wer als Händler nicht sicherstellen kann, dass sein Geschäft höchstens von der in der Verordnung genannten Zahl an Personen betreten wird, begeht eine Verwaltungsübertretung und riskiert einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro.

Wie hoch sind die Strafen für Händler, die ihr Geschäft früher aufsperren als es Ihnen per Verordnung erlaubt wäre?

"Größere Händler mit mehr als 400 Quadratmeter Geschäftsfläche, die ihr Geschäft voraussichtlich erst ab 2. Mai aufsperren dürfen, müssen bei einer vorzeitigen Öffnung mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro rechnen", warnt der Handelsverband.

Wie schaut es mit den Öffnungszeiten aus?

Die Geschäfte dürfen bis auf weiteres nur noch von 07.40 Uhr morgens bis längstens 19.00 Uhr am Abend offen halten, sofern es keine restriktivere Öffnungszeitenregelungen in anderen Rechtsvorschriften gibt.

Ist jetzt nach den Feiertagen überhaupt mit dem großen Kundenansturm in den Einkaufsstraßen zu rechnen?

Nein, sind sich die Experten einig. Die Kauflaune ist gedämpft. Viele haben schlicht andere Sorgen, Stichwort hohe Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit. Dazu kommt, dass die Maskenpflicht und die Abstandsregeln die Shoppinglaune nicht unbedingt heben werden. Experten von McKinsey gehen beispielsweise davon aus, dass sich der Modehandel erst im Weihnachtsquartal wieder erholt. Entsprechende Preisschlachten sind programmiert, die Lager sind schließlich übervoll.

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