Härtefallfonds: Kopf weist Kritik zurück

Karlheinz Kopf
Wirtschaftskammer-Generalsekretär sichert gebeutelten Gastronomiebetrieben Gesprächsbereitschaft zu. Antragsteller für den Härtefallfonds sollten in zwei Tagen über Förderhöhe Bescheid wissen.

Die Tourismusbranche hat die Coronavirus-Krise wirtschaftlich besonders hart getroffen. Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) erklärte in der ZIB2 des ORF, dass die Kreditgarantien für Unternehmen auf fünf Jahre ausgelegt seien, das gelte auch für den Tourismus. Sie würden jetzt einmal innerhalb der nächsten drei Monate gewährt, sagte Kopf.

Er reagierte damit auf eine Aussage des Neos-Tourismusssprechers Sepp Schellhorn, der davor in der Sendung gefordert hatte, "dass die Liquiditätsspritzen und Haftungsgarantien auf mindestens 365 Tage übernommen werden sollten." Kopf: "Wenn man sieht, dass das länger dauert, und das ist im Tourismus absehbar, dann bin ich sicher, dann wird man über eine Verlängerung der Frist nachdenken und reden können."

Härtefallfonds: Klarheit innerhalb von zwei Tagen

Anlass der Einladung Kopfs war die am Montag gestartete zweite Phase des Härtefallfonds für Selbständige. Nach den ersten fünf Stunden hatte die Wirtschaftskammer rund 27.500 Anträge erhalten. "Unbürokratisch und schnell" bezeichnete Kopf die Antragstellung und Abwicklung des Härtefallsfonds in der ZIB2.

Ganz im Gegensatz zu den Aussagen mancher Unternehmer, die sich aufgrund von bürokratischen Anforderungen und verschiedenen Fördertöpfen nicht mehr auskennen. Laut Kopf müsse der Unternehmer nur zwei Dinge bei der Antragstellung angeben, den tatsächlichen Verdienst zwischen Mitte März und Mitte April und die Steuernummer. Innerhalb von zwei Tagen sollte der Antragsteller laut Kopf bereits Bescheid wissen, ob und wie viel Geld man erhalte.

Beim Härtefallfonds gehe es nicht um den Erhalt der betrieblichen Fixkosten der Unternehmer, sondern um die persönlichen lebenserhaltenden Kosten. Für die Fixkosten gebe es den Corona-Hilfsfond, erklärte Kopf.

Bereits 144.000 eingereichte Anträge 

Bei der für die Abwicklung zuständigen Wirtschaftskammer sind bis dato 144.000 Anträge auf Soforthilfe eingereicht worden. Es wurden 121 Mio. Euro ausbezahlt,  im Topf liegen insgesamt 2 Mrd. Euro, die nun zur Auszahlung kommen sollen.

Anders als bei der Soforthilfe in Phase 1 werden in der Phase 2 drei Monate lang bis zu 2.000 Euro monatlich als Unterstützung ausgezahlt –  also insgesamt bis zu 6.000 Euro pro Kleinstunternehmen. Betroffene bekommen, wenn sie eine "wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19" nachweisen, in der Regel 80 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt.

Nach Kritik an den Anspruchskriterien ist die Definition eines Härtefalls gelockert worden. In der zweiten Phase sind auch Mehrfachversicherte berechtigt. Nebeneinkünfte sind kein Ausschlusskriterium mehr und auch Gutverdiener, die vor der Krise mehr als 5.000 Euro brutto im Monat verdient haben, gelten nun als Härtefälle. Ebenfalls gestrichen wurde die Untergrenze von rund 460 Euro monatlich.

Kopf: Automatisierte Prüfung

Kopf hatte zu Beginn der zweite Phase Bedenken von Unternehmern beim Umgang mit sensiblen Daten zurückgewiesen. Die Prüfung der Anträge sei automatisiert. Sie erfolge "über eine automatisierte Schnittstelle zum Steuerakt", sagte Kopf bereits im Ö1-Morgenjournal. Das bekräftige er erneut in der ZIB2

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