Wieder Aufregung um die Kreditvergabe an private Immokäufer

Wieder Aufregung um die Kreditvergabe an private Immokäufer
Auch nach Auslaufen der umstrittenen Verordnung zu Hypothekarkrediten gibt die Aufsicht den Banken bei der Vergabe weiterhin enge Leitlinien vor. Kritik daran kommt nicht nur aus dem Finanzsektor.

Noch selten hat im Finanzbereich eine Verordnung für so großen Unmut gesorgt wie jene für die Vergabe von Immobilienkrediten, kurz KIM-V genannt. Sie wurde im August 2022 eingeführt und sollte Risiken im Bereich privater Immobilien reduzieren. Konkret sollte durch strenge Vergabekriterien die Ausfallquote bei Krediten gering gehalten werden. Die gute Nachricht: Das Ziel wurde mit einer Ausfallquote von 1,3 Prozent erfüllt, die Verordnung läuft daher plangemäß Ende Juni aus. Die schlechte Nachricht, zumindest aus Sicht ihrer Kritiker: Die FMA hält an den Leitlinien auch ohne Verordnung fest.

Dies hat sie bereits im Herbst des Vorjahres kundgetan und nun in einem aktuellen Rundschreiben an die Banken konkretisiert. In dem Schreiben heißt es, dass eine nachhaltige Kreditvergabe für die Stabilität des Finanzmarkts essenziell bleibe und die bisherigen Leitlinien befürwortet würden. Das bestätigte diese Woche auch FMA-Vorstand Helmut Ettl gegenüber dem ORF. „Wir werden uns jene Banken anschauen, die übermäßig von den Vergabekriterien abweichen.“

Michael Hoellerer, Raiffeisen, 1020 Wien

Michael Höllerer.

Das führt zu einem Aufschrei in der Branche, aber auch in der Politik. „Für uns ist das Vorgehen der FMA völlig unverständlich. Wenn die zu strengen Regeln der KIM-Verordnung endlich abgeschafft werden, darf es keine neuen durch die Hintertür des FMA-Rundschreibens geben“, sagt Michael Höllerer, Spartenobmann sowie Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. „Die Banken prüfen jede Finanzierung ohnehin im eigenen Interesse. Zusätzliche Hürden braucht es nicht.“ Die Finanzwirtschaft brauche eine regulatorische Verschnaufpause und tatsächliche bürokratische Entlastung anstatt Lippenbekenntnissen.

Erheblicher Aufwand

Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung, sieht dies auch so. „Banken, die von den Leitlinien abweichen, müssen das genau begründen und mit aufwendigen aufsichtsrechtlichen Prüf- und Bewertungsverfahren rechnen, verbunden mit erheblichem organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand.“ Das sei eine überbordende Regulierung, zumal kein systemisches Risiko mehr bestehe und die Ausfallquoten bei Wohnimmobilienkrediten nach wie vor niedrig seien.

Der Wohnungsmarkt werde durch diese zusätzlichen Beschränkungen unnötig gebremst und die Stärkung der Baukonjunktur darüber hinaus deutlich erschwert. Und der Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz, Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP), forderte die FMA laut Krone in einem Brief auf, von diesem Rundschreiben Abstand zu nehmen. ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger wiederum betont: „Die Banken prüfen Kreditvergaben nach Bonitätskriterien seit jeher – das hat bereits vor der KIM-Verordnung funktioniert und wird es auch nach ihr tun.“

Mehr Kredite

Die FMA wies am Freitag die Vorwürfe zurück. „Von Jänner bis April sind über 5,2 Milliarden Euro Kredite für den Erwerb von Eigenheimen vergeben worden, das sind zwei Drittel mehr als noch vor einem Jahr“, teilte die FMA mit. „Die KIM-V hat dem in den letzten Monaten nicht entgegengestanden.“ Die FMA führt die Steigerung auf die sinkenden Zinsen zurück. Zudem seien die niedrigen Ausfallquoten bei den Banken als Erfolg der KIM-V zu werten.

Und nicht zuletzt habe die Entscheidung zu dem Rundschreiben nicht die FMA alleine getroffen; sie sei im Rahmen des Finanzmarktstabilitätsgremiums gefallen, dem auch Vertreter des Fiskalrats, des Finanzministeriums und der Nationalbank angehören.

Kommentare