Studienzulassung verloren: Was Betroffene tun können

Für rund 1.000 Studierende der Universität Wien wird das Studium in diesem Semester beendet. Sie hätten in den vergangenen vier Semestern nicht genügend Leistung erbracht. Das hat jetzt Konsequenzen. Ihre Studienzulassung erlischt (der KURIER hat berichtet). Betroffen sind nur jene Studis, die seit dem Wintersemester 2022 mit ihrem Bachelor- beziehungsweise Diplomstudium begonnen, aber nicht genug weitergebracht haben.
Diese Regelung wird jetzt erstmals angewendet und basiert auf der Novelle des Uni-Gesetzes aus 2022. Darin steht, dass Studierende in zwei Studienjahren eine Studienmindestleistung von 16 ECTS-Punkten erbringen müssen, um weiterstudieren zu können. Das ist das Mindestmaß, um als „prüfungsaktiv“ und nicht als stiller Beobachter zu gelten. So wolle man sogenannte „Karteileichen“ loswerden, heißt es. Was Betroffene nun tun können und ob sie ihr Studium je wieder fortsetzen dürfen, fragt der KURIER Johannes Ruland. Er ist Studienberater bei der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH).
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