Ist es Business – oder ein Date? Drei Schritte, um Signale richtig zu deuten
Anlässe für Business-Einladungen gibt es viele. Um ein Projekt in lockerer Atmosphäre zu besprechen. Als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit. Als Möglichkeit, das Netzwerk zu erweitern. Oder als Partnerbörse. Denn es ist „durchaus immer wieder ein Thema“, dass eine Einladung zu einem Rendezvous unter dem Deckmantel eines beruflichen Treffens ausgesprochen wird, erzählt Executive Coachin Sabine Tritthart. Und die eingeladene Person sich fragt: Geht es wirklich nur ums Business oder steckt ein romantisches Interesse dahinter?
Unsicherheiten in diesem Zusammenhang wären „völlig normal“, entwarnt Tritthart. „Es wird im beruflichen Kontext immer wichtiger, Netzwerke zu schaffen.“ Der Graubereich zwischen Beruflichem und Privatem könne sich dadurch ausweiten. Doch es gibt Wege, mit einer solchen Einladung professionell umzugehen, die Intention zu erfragen und sich dann bewusst für eine Zu- oder Absage zu entscheiden.
Schritt eins: Den Rahmen klären
„Zunächst sollte man jede Einladung im Job als beruflich lesen. Das schützt vor Fehlinterpretationen“, empfiehlt Lisa Fischbach, Psychologin und Matchmaking-Expertin von ElitePartner. Wer sich unsicher ist, könne wertschätzend nachfragen, worum es konkret gehen soll. Das wirke professionell, nicht misstrauisch. „Natürlich wird die Antwort häufig ’rein beruflich’ lauten – aus Höflichkeit und Selbstschutz“, weiß Lisa Fischbach.
Die psychologische Beraterin Sabine Tritthart legt deshalb nahe, den Rahmen genauer abzustecken: Neben dem Anlass für die Einladung ließe sich die Dauer des Treffens erfragen, der Ort und das Ziel des Gesprächs. „Fühlt man sich nicht wohl, schlägt man vor, das Gespräch im Büro zu führen“, so Tritthart. Auch Ablehnen wäre natürlich bei schlechtem Bauchgefühl immer erlaubt. Stimmt man einem externen Treffen zu, lassen sich auch dort Signale deuten.
Lisa Fischbach, Psychologin ElitePartner:
„Je stärker die Beziehungsebene das Sachthema verdrängt, desto eher handelt es sich um ein Date.“
Schritt zwei: Signale richtig deuten
„Zeit und Ort liefern Hinweise, sind aber kein Beweis“, sagt Lisa Fischbach von ElitePartner. Ein Abendessen würde also nicht automatisch einen romantischen Hintergrund suggerieren. Viel entscheidender wären die Inhalte und die Dynamik. „Bei Business-Treffen stehen Themen, Ziele und Effizienz im Vordergrund. Bei Dates verschiebt sich der Fokus auf die Person: private Fragen, längere Gesprächsdauer, emotionale Resonanz.“ Auch Körpernähe kann natürlich ein eindeutiges Zeichen sein. Wird Nähe gesucht? Entsteht eine persönliche Atmosphäre?
Generell rät Fischbach: „Ein Business-Termin sollte nicht emotional überladen werden.“ Wobei es nicht verboten ist, aus einem beruflichen Treffen einen Flirt entstehen zu lassen.
Schritt drei: Vorsichtiges Interesse bekunden oder Rückzug
„Gefühle lassen sich nicht steuern, der Umgang damit schon“, sagt Lisa Fischbach klar. „Professionalität bedeutet klare Grenzen und Transparenz.“ Ein Business-Treffen als Vorwand für ein Date zu nutzen, wäre somit keine gute Idee, ergänzt Sabine Tritthart. Besser wäre es, vorab unverbindlich Kontakt zu suchen, zu schauen, ob ebenfalls Interesse bestehen könnte und dann eine eindeutige Einladung ohne Job-Mascherl auszusprechen.
Sabine Tritthart, Executive Coaching:
„Man muss sich seiner eigenen Grenzen wirklich bewusst werden und dann eine Entscheidung treffen.“
Entwickelt sich während eines Business-Treffens Interesse, empfehlen die Expertinnen, die Euphorie in Zaum zu halten und zu beobachten, ob Gesprächsinhalte von beiden Seiten intensiver werden. „Zeigt sich hier eine Symmetrie, darf man vorsichtig einen privaten Impuls setzen“, sagt Fischbach. „Wichtig ist, das Gegenüber nicht zu überfordern und jederzeit eine Ausstiegsmöglichkeit zu lassen.“
Das größte Tabu wäre klarerweise, ein Machtgefälle auszunutzen. „Ich beobachte oft, dass die Angst da ist, bei einem Nein auf der Karriereleiter nicht mehr weiterzukommen“, berichtet Sabine Tritthart. „Aber ein Nein zu mir selber ist immer ein Ja zu etwas anderem."
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Arbeitsrecht:
So wird Liebe zum Kündigungsgrund
Jedes siebente Paar lernt sich auch in den Hoch-Zeiten des Online-Datings am Arbeitsplatz kennen – das erhebt die deutsche ElitePartner-Studie 2025. Doch was sagt das Arbeitsrecht? Wie sehr dürfen sich Firmen in die Beziehungen ihrer Mitarbeitenden einmischen? Der KURIER hat Verena Weilharter, Arbeitsrechtsexpertin vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) befragt.
Eine Sache der Compliance
Prinzipiell gilt: Beziehungen am Arbeitsplatz sind erlaubt und können vom Arbeitgeber nicht verboten werden. Doch es gibt ein großes Aber. Tatsächlich gibt es laut Weilharter mehrere Unternehmen, die Compliance-Richtlinien zu diesem Thema haben. „In den meisten Fällen beinhalten diese Verpflichtungen an Arbeitnehmende innerbetriebliche Liebesbeziehungen zu melden.“
Primär gehe es darum, sicherzugehen, dass Machtverhältnisse nicht missbraucht werden oder der Anschein entstehen könnte, dass eine Beziehung zu Vorteilen führt. „Daher haben diese Compliance-Richtlinien auch oft die arbeitsrechtliche Konsequenz enthalten, dass eine Beziehung zu Versetzungen führen kann.“ Für die Arbeitsrechtsexpertin wäre das „ein gangbarer Weg“, um sicherzustellen, dass es zu keiner
Form des Machtmissbrauchs kommt.
Zusammengefasst: „Ein wirkliches Verbot von Beziehungen findet sich in der Praxis kaum, geregelt werden nur die Konsequenzen, wenn man eine Beziehung eingeht.“
Geflirtet und gekündigt
Da Liebeleien per se nicht verboten werden können, stellen sie auch keinen Kündigungsgrund dar. Zur Kündigung kann es trotzdem kommen. Leidet die Arbeit unter der Beziehung, kann der Arbeitgeber etwa eine Verwarnung aussprechen. Bei „beharrlicher Pflichtverletzung“ oder unangemessenem Körperkontakt hätten Gerichte bereits in der Vergangenheit entschieden, dass sogar eine Entlassung gerechtfertigt wäre.
Verfügt ein Unternehmen über eine Meldeverpflichtung und wird dieser nicht nachgekommen, kann das auch Konsequenzen nach sich ziehen, sagt die Arbeitsrechtsexpertin – und nennt ein Beispiel, das durch die Medien ging (und nein, es ist nicht von einem gewissen Coldplay-Konzert die Rede):
Im September 2025 wurde in der Schweiz ein Nestlé-CEO wegen der Beziehung zu einer Mitarbeiterin entlassen. Er hätte das Verhältnis laut Unternehmensvorgabe melden müssen, tat es aber nicht. Bei ranghohen Posten wäre das auch in Österreich denkbar, so Weilharter. Bei Arbeitnehmenden ohne besondere Verantwortung wäre höchstens eine Versetzung durchsetzbar, solange es keine Verschlechterung ist.
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