Wohntelefon: Darf ich die Wohnung meines Mieters betreten?

Wohntelefon: Darf ich die Wohnung meines Mieters betreten?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 09. Juli 2018.

In unserer Wohnungsanlage hat ein Nachbar am Gang vor der Eingangstüre ein Scherengitter angebracht. Es macht Lärm beim Auf- und Zumachen. Darf der Nachbar das?

Es ist zu prüfen, ob der Nachbar durch die Montage allgemeine Teile des Hauses beansprucht. Dies ist ohne Zustimmung sämtlicher Mit- und Wohnungseigentümer nicht gestattet. Allein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen verpflichtet ihn, die Zustimmung aller anderen Eigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitgerichtes einzuholen. Tut er das nicht oder setzt er sich über einen Widerspruch hinweg, handelt es sich um eine unerlaubte Eigenmacht. Er kann durch eine Klage zur Beseitigung verpflichtet werden. Dokumentieren Sie die eigenmächtige Veränderung sowie die Lärmbelästigung und setzen Sie sich mit der Hausverwaltung in Kontakt.

Die Über- und Ablaufgarnitur unserer mitvermieteten Badewanne ist defekt. Die Hausverwaltung sagt, die Mechanik sei nicht Teil des Inventars – den Schaden müsse der Mieter beheben. Stimmt das?

Meines Erachtens unterliegt die Über- und Ablaufgarnitur der mitvermieteten Badewanne der Badewannenkonstruktion und ist von dieser nicht gesondert zu betrachten. Allerdings könnte die laufende Wartung mitvermieteter Gegenstände sowie Kleinreparaturen rechtswirksam auf den Mieter übertragen worden sein. Diesbezüglich ist eine genaue Kenntnis des Mietvertrages erforderlich.

Wohntelefon: Darf ich die Wohnung meines Mieters betreten?
Meine Tochter ist Eigentümerin einer Wohnung. Sie wohnt dort, ist aber nur als Zweitwohnsitz gemeldet. Jetzt will ihr Freund bei ihr einziehen. Er wäre dort hauptgemeldet. Kann das ein Problem sein? Hat er irgendwann Anspruch auf die Wohnung? Kann es sein, dass er einfach nicht auszieht, falls die beiden sich trennen?Thomas Sochor: Ich sehe hinsichtlich der Hauptmeldung des Freundes Ihrer Tochter kein Problem. Da sie alleinige Wohnungseigentümerin ist, erwirbt er durch die Hauptwohnsitzmeldung keine Rechte an der Wohnung. Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, sollten erhebliche gemeinsame Aufwendungen für die Wohnung getätigt werden oder sollte es zur Begründung einer Ehe bzw. einer Eigentümerpartnerschaft kommen.

 

Ich habe im Erdgeschoß eine Gewerbefläche an ein Nagelstudio vermietet, das nun in Konkurs gegangen ist. Wie kann ich den rückständigen Mietzins einfordern?

Ich empfehle umgehend, das Konkursedikt (ersichtlich unter www.edikte.justiz.gv.at) einzusehen. Kontaktieren Sie den bestellten Insolvenzverwalter und geben Sie ihm die rückständigen Mietzinse bekannt. Jene für den Zeitraum vor Konkurseröffnung stellen Konkursforderungen dar. Angefallene Mietzinse nach dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung sind bevorrechtete Masseforderungen. Allenfalls kann der Insolvenzverwalter begünstigt und ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist das Bestandsverhältnis aufkündigen, um weitere Kosten für die Masse zu vermeiden.

Ich habe eine Altbauwohnung gemietet und möchte einen Balkon anbauen. Der Eigentümer erlaubt das zwar, will aber keine Ablöse zahlen, wenn ich ausziehe. Ist das rechtens?

Ich empfehle, die Zustimmung des Eigentümers zum Anbau schriftlich einzuholen. Bestenfalls auch unter Anschluss von bereits vorhandenen Bauplänen, aus welchen die genaue Konstruktion und Befestigung des Balkons ersichtlich ist. Zumal der von Ihnen geplante Anbau keine privilegierte Erhaltungsarbeit darstellt, wird sich der Vermieter auch weigern können, eine Ablöse zu zahlen, wenn Sie ausziehen. Abgesehen von der Zustimmung des Eigentümers ist gegebenenfalls eine baubehördliche Bewilligung einzuholen.

Ich habe meine Wohnung vermietet. Der Mieter ist seit Monaten mit der Miete im Rückstand. Außerdem ist er nicht erreichbar. Darf ich mir Zutritt zur Wohnung verschaffen?

Ich rate davon ab, die Türe eigenmächtig aufzubrechen oder das Objekt zu räumen. Der Mieter könnte unerwartet auftauchen und behaupten, dass Wertgegenstände aus seiner Wohnung entwendet wurden und Sie mit einer Besitzstörungsklage belangen. Bleibt der Mieter unerreichbar und besteht keine aktuelle Meldeadresse, müssen Sie das dokumentieren und bei Gericht einen Zustellkurator beantragen. Ihm kann die Mietzins- und Räumungsklage oder Aufkündigung zugestellt werden. Nach Vorliegen eines Räumungstitels ist die Räumung unter Beisein des Gerichtsvollziehers und unter Beiziehung eines Schlossers zur Öffnung der Tür durchzuführen. Ich empfehle, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen.

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