Wer bezahlt die Reparatur der Badewanne eines Mieters?

Wer bezahlt die Reparatur der Badewanne eines Mieters?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Barbara Walzl-Sirk – Mieterschutzverband

Ich bin Mieter einer Wohnung. Beim Duschen ist ein Riss in der Badewanne entstanden. Wer muss eine neue Badewanne zahlen?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist bei der Beurteilung, wer nun für die Erhaltung bzw. Erneuerung der Badewanne zuständig sein wird, laut Obersten Gerichtshof entscheidend, ob Wasser austritt oder nicht.

Kommt es durch den Riss zu einem Wasseraustritt, dann kommt es zu einer Schädigung der Bausubstanz. Was wiederum dazu führt, dass die Erneuerung der Badewanne in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt. In diesem Fall müssten Sie den Vermieter auffordern, die Sanierungsmaßnahmen zu veranlassen.

Verweigert der Vermieter die Sanierung können Sie Ihr Recht durchsetzen, indem Sie einen Antrag auf Sanierung bei der zuständigen Schlichtungsstelle bzw. dem zuständigen Bezirksgericht einbringen.

Verkleben sie den Spalt und kommt es dadurch zu keinem Wasseraustritt, ist auch die Erhaltungspflicht des Vermieters weg.

Ich besitze eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen. Im Winter wird von der Hausverwaltung der Gehweg oft schlecht von Schnee und Eis geräumt. Wenn ich stürze, kann ich bei der Eigentümergemeinschaft dann Schadenersatz geltend machen?

Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber ihren Mitgliedern nur deliktisch für die Verletzung der ihr im Rahmen der Verwaltung obliegenden Wegsicherungspflichten haftet.

So hat der Oberste Gerichtshof beispielsweise entschieden, dass der § 93 STVO auf innerhalb der Wohnanlage befindlichen Gehwegen nicht anzuwenden ist.

Wurde beispielsweise ein selbstständiges Unternehmen mit der Räumung beauftragt, haftet die Eigentümergemeinschaft nur mehr dann, wenn ihr ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden zugerechnet werden kann, dafür genügt aber bereits leichte Fahrlässigkeit.

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