Welche Bebauungen müssen als Servitut im Grundbuch festgehalten sein?

Welche Bebauungen müssen als Servitut im Grundbuch festgehalten sein?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Rechtsanwalt Georg Röhsner

Ich besitze eine Liegenschaft ohne Versorgungsleitungen. Aus Hochwasserschutzgründen will die Gemeinde nun eine Mauer auf meinem Grundstück errichten. Steht diese Bebauung zukünftigen Leitungen im Weg und muss diese Mauer als Servitut im Grundbuch eingetragen werden? Wer muss die Grundbuchspesen tragen?

Soll die Mauer auf Ihrem Grundstück errichtet werden, würde ich dringend empfehlen, mit der Gemeinde eine Servitutsvereinbarung abzuschließen, in der klar geregelt ist, dass die Gemeinde sämtliche Kosten für Errichtung sowie zukünftige Pflege und Erhaltung der Mauer trägt. Auch die Frage der künftig zu errichtenden Versorgungsleitungen sollte geregelt werden (vielleicht kann man ja dafür jetzt schon bauliche Vorsorge treffen). Ist eine solche Servitutsvereinbarung dann im Grundbuch eingetragen, wirkt sie auf beiden Seiten auch für allfällige Rechtsnachfolger (z.B. Käufer oder Erben). Wer die Spesen trägt, sollte in der Vereinbarung geregelt werden.

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