RECHTSTIPP: Wer ist für die Sanierung der Fenster zuständig?

RECHTSTIPP: Wer ist für die Sanierung der Fenster zuständig?
Experten beantwortet Leserfragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal: Rechtsanwalt Thomas Sochor.

Ich habe vor Kurzem eine Eigentumswohnung erworben. Erst jetzt habe ich erkannt, dass die Fenster unbedingt erneuert werden müssen, weil sie undicht sind. Wer ist dafür zuständig?

Rechtsanwalt Thomas Sochor: Sollte im Wohnungseigentumsvertrag geregelt sein, dass jeder Eigentümer selbst für die Erhaltung beziehungsweise den Austausch seiner Fenster verantwortlich ist, werden Sie für den Austausch der Fenster Sorge tragen müssen. Grundsätzlich zählen Fenster jedoch zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft, weshalb die Eigentümergemeinschaft für die Erhaltung zuständig ist.

Kosten

Vor einem Tausch der Fenster ist das Einvernehmen mit der Hausverwaltung herzustellen, da Sie sonst Probleme bei der Rückerstattung der von Ihnen aufgewendeten Kosten haben werden. Für eine solche Rückerstattung der Kosten des Fenstertausches ist die Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer erforderlich. Tragen Sie Ihr Anliegen schriftlich an die Hausverwaltung heran und weisen Sie auf die Dringlichkeit der Maßnahme hin. Die Angelegenheit könnte als Tagesordnungspunkt für die nächste Eigentümerversammlung aufgenommen werden.

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