Rechtstipp: Was kann ich gegen Lärm und Schmutz von Nachbarn tun?

Rechtstipp: Was kann ich gegen Lärm und Schmutz von Nachbarn tun?
Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Telefon. Heute: Sigrid Räth

Ein Miteigentümer in unserem Haus renoviert  seine Wohnung. Dadurch sind wir seit Monaten  Lärm und Schmutz ausgesetzt. Kann dagegen vorgegangen werden?

Jeder Miteigentümer hat das Recht, seine Wohnung  nach seinen Wünschen herzurichten und insbesondere dem Stand der Technik entsprechend zu erneuern. Dabei ist, selbstverständlich unter möglichster Schonung der übrigen Miteigentümer hinsichtlich Lärm und Schmutz vorzugehen. Sollten die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, oder die Staub- und Lärmbelästigung über das notwendige Ausmaß hinausgehen, kann mit Unterlassungsklage vorgegangen werden. Sollten nicht nur elektrische Leitungen, sondern auch tragende Wände entfernt werden, die in die Statik des Gebäudes eingreifen, sind die anderen Miteigentümer um Zustimmung zu fragen und allenfalls eine Baubewilligung einzuholen.

Rechtstipp: Was kann ich gegen Lärm und Schmutz von Nachbarn tun?


Ich miete seit 30 Jahren eine Altbauwohnung. Nun habe ich hinter einer Tapete Risse in der Wand entdeckt. Wer muss für die Kosten der Reparatur aufkommen?

Wer für die Beseitigung der Risse zuständig ist,  richtet sich nach Größe und Ursache der Risse. Handelt es sich um statische Probleme, hat der Eigentümer für die Behebung aufzukommen. Wenn es sich um Haarrisse handelt oder die sonst üblicherweise auftretenden kleinen Risse, ist es Sache des Mieters, im Zuge des Ausmalens oder  Tapezierens für die Beseitigung zu sorgen. Wenn es sich um größere Risse handelt, sollte der Eigentümer informiert  und zur Besichtigung aufgefordert werden. Es liegt dann an ihm, zu beurteilen, ob es sich um gravierende Risse handelt, die die Bausubstanz schädigen könnten.

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