RECHTSTIPP: Macht es Sinn, ein Haus zu kaufen, das keine Baubewilligung hat?

RECHTSTIPP: Macht es Sinn, ein Haus zu kaufen, das keine Baubewilligung hat?
Experten beantworten Leserfragen am KURIER-Telefon. Diesmal: Rechtsanwältin Sandra Cejpek.

Ich bin gerade dabei, ein gebrauchtes Haus zu erwerben. Nun habe ich im Bauakt auf der Gemeinde nachgesehen und habe entdeckt, dass das Haus, so wie es dort steht, keine Baubewilligung hat. Was soll ich nun tun?

Rechtsanwältin Sandra Cejpek: Im Falle einer Überprüfung durch die Baubehörde wird die Baubehörde über die nicht konsensgemäße Errichtung des Gebäudes Kenntnis erlangen und in weiterer Folge den jeweiligen Eigentümer auffordern, hier Maßnahmen zu setzen, um die Baubewilligung nachzuholen. Oftmals kommt es vor, dass durch die Änderung der Bebauungsvorschriften Baulichkeiten, die im Zeitpunkt der Errichtung den Bauvorschriften entsprochen haben, wenn man zur damaligen Rechtslage eingereicht hätte, nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr bewilligt werden können.

Rückbau

Das hat dann den Rückbau oder im schlimmsten Fall den Abbruch der Baulichkeiten zur Folge. Im Kaufvertrag sollte daher jedenfalls eine Regelung enthalten sein, dass hier der Verkäufer für Veranlassungen und finanzielle Schäden, die sich aus einer nachträglichen Bewilligung des Gebäudes ergeben, vollumfänglich haftet. Alternativ könnte vor dem Ankauf auch die Verkäuferseite angehalten werden, die fehlenden Bewilligungen nachzuholen.

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