Rechtstipp: Darf man im Gemeinschaftsgarten ein Klettergerüst aufbauen?

Rechtstipp: Darf man im Gemeinschaftsgarten ein Klettergerüst aufbauen?
Experten beantwortet Leserfragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal: Rechtsanwalt Thomas Sochor.

Frage: Ich wohne in einer Mietwohnung. Unser Nachbar hat im Gemeinschaftsgarten ein Kinderklettergerüst aufgebaut. Darf er das und kann ich etwas dagegen tun?

Thomas Sochor, Rechtsanwalt: Die Inanspruchnahme allgemeiner Teile der Liegenschaft wie dem eigenmächtigen Aufstellen eines Klettergerüsts im Gemeinschaftsgarten bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer. Geben Sie der Verwaltung das eigenmächtig erfolgte Aufstellen des Klettergerüsts bekannt und fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich zur Entfernung desselben auf. Bei Nichtentsprechung kann gerichtliche Hilfe in Form einer Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage überlegt werden.

 

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