RECHTSTIPP: Darf ich im Gemeinschaftsgarten grillen?
Experten beantwortet Leserfragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal: Rechtsanwalt Thomas Sochor.
Ich wohne in einer Mietwohnung – das Haus besteht aus sechs Parteien. Wir haben einen schönen, parkähnlichen Gemeinschaftsgarten. Darf ich dort grillen?
Rechtsanwalt Thomas Sochor: Der Garten stellt nach Ihrer Schilderung einen allgemeinen Teil der Liegenschaft dar. Offenbar gibt es keine Hausordnung oder Benützungsregelung hinsichtlich der Nutzung des Gartens. Meines Erachtens können Sie unter Rücksichtnahme, insbesondere hinsichtlich Lärm- oder Geruchsbelästigung, in diesem Gemeinschaftsgarten grillen, wobei der Garten dabei keinen Schaden nehmen darf. Eventuell ist die vorherige Ankündigung des Grillens an die anderen Mieter des Hauses konfliktvermeidend.
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