RECHTSTIPP: Darf der Vermieter die Nutzung des mitvermieteten Seegrunds verbieten?

RECHTSTIPP: Darf der Vermieter die Nutzung des mitvermieteten Seegrunds verbieten?
Experten beantworten Lesefragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal: Rechtsanwältin Sandra Cejpek.

Ich miete seit 2003 eine Wohnung in Pörtschach am Wörthersee. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages habe ich auch einen Schlüssel zu einem dazugehörenden Seegrundstück bekommen, das ich seitdem benutze. Nun untersagt mir die Vermieterin die Benutzung dieses Grundstücks und fordert den Schlüssel zurück. Darf sie das?

Rechtsanwältin Sandra Cejpek: Relevant ist hier, ob die Nutzung des Seegrundstücks als Teil des Mietvertrags zu werten ist oder nicht. Ist diese Nutzungsmöglichkeit im Mietvertrag nirgendwo erwähnt und war auch damals bei Anbahnung des Vertragsverhältnisses hievon nicht die Rede, ist wohl davon auszugehen, dass dieses Nutzungsrecht nicht vom entgeltlichen Mietvertragsverhältnis umfasst ist und daher die Übergabe des Schlüssels zum Zwecke der Nutzung des Seegrundstückes unentgeltlich auf jederzeitigen Widerruf erfolgt ist.

Nutzung Vertragsinhalt?

RECHTSTIPP: Darf der Vermieter die Nutzung des mitvermieteten Seegrunds verbieten?

Diesfalls ist die Vermieterin jederzeit berechtigt, die Nutzung zu untersagen und den Schlüssel zurückzufordern. Kann nachgewiesen werden, dass bereits bei Abschluss des Mietverhältnisses die Nutzung des Seegrundstücks vom Vertragsinhalt umfasst war, auch wenn sich dies im schriftlichen Mietvertrag nicht widerspiegelt, muss die Vermieterin einen Kündigungsgrund gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) nachweisen.

 

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