In Wien dürfen Bäume nur mit Bewilligung gefällt werden
In Wien gibt es einen besonders strengen Baumschutz. Die Bestimmungen des Baumschutzgesetzes dienen dazu, die ökologischen Funktionen des Baumbestandes wie Staubfilterung, Luftbefeuchtung, Kühlung und Beschattung in der Stadt zu ermöglichen. Betroffen sind Bäume ab einem Umfang von 40 Zentimetern, gemessen in der Höhe von einem Meter.
- die Altersgrenze erreicht ist,
- bauliche Anlagen oder die körperliche Sicherheit von Personen in Gefahr sind,
- Pflegemaßnahmen zur Erhaltung von anderen, wertvollen Bäumen durchgeführt werden müssen.
„Sie dürfen auch dann entfernt werden, wenn auf einem als Baugrund gewidmeten Grundstück ein Haus errichtetet werden soll und dieser im Weg steht“, sagt Joachim Chen vom Wiener Stadtgartenamt. Um auf einem Privatgrund zu roden, muss man einen Antrag an das magistratische Bezirksamt stellen. Dieser enthält die Baumart und den Stammumfang in einem Meter Höhe gemessen, sowie eine Skizze, die den Standort des Baumes verzeichnet.
Die MA42 schreibt jedem Grundbesitzer die entsprechende Ersatzpflanzung vor.
Ein Experte des Baumschutzreferats MA 42 wird anschließend die Situation begutachten. Dabei wird vorgeschrieben, wie viele Ersatzbäume der Grundbesitzer setzen muss, welche Art zu wählen ist und wo im Garten dies zu erfolgen hat. Die Ersatzpflanzungen müssen zwölf Monate nach der Rodung vorgenommen und die Durchführung dem Magistrat gemeldet werden. Im nächsten Schritt kontrollieren die Wiener Stadtgärten den neuen Bestand. Für jeden gefällten Baum muss in der Regel ein neuer gepflanzt werden. Anders ist es, wenn der Baum zur Umsetzung eines Bauvorhabens entfernt wurde. Hier muss pro angefangenen 15 Zentimetern Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe, ein neuer gepflanzt werden. Beträgt der Stammumfang etwa 48 Zentimetern, müssen vier neue Bäume gesetzt werden.
Bei Platzproblemen für einen Baumersatz, wird eine Ausgleichsabgabe verlangt.
Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, weil das Grundstück zu klein ist, wird eine Ausgleichsabgabe verlangt – derzeit sind das 1090 Euro pro nicht gepflanztem Baum. „Eine regelmäßige Kontrolle oder exakte Erfassung der Bäume in privaten Gärten gibt es in Wien nicht“, sagt Chen. „Allerdings melden sich fast immer Anrainer, die beobachten, wenn ein Baum entfernt wird und sich darüber beschweren.“
Die Betreuungsmaßnahmen von Bäumen sind im Wohnrecht klar geregelt.
Die wohnrechtlichen Aspekte sind ebenso geregelt wie sämtliche Gartenbetreuungsmaßnahmen. „Die regelmäßige Pflege von Bäumen, die zu Wohnanlagen gehören, wird über die Betriebskosten finanziert und auf die Mieter überwälzt“, sagt Nadja Shah, Expertin der Mietervereinigung. Im Wohnungseigentum gilt der Baumschnitt als ordentliche Erhaltungsmaßnahme. Die Verwaltung hat die Eigentümer über die geplanten Erhaltungsarbeiten zu informieren. Alle Kosten werden von der Eigentümergemeinschaft getragen.
Gibt man eine bestimmte Adresse in Wien ein, erscheinen alle Bäume in der näheren Umgebung. Anhand von grünen Punkten in drei verschiedenen Größen sind die Bäume unterteilt. Klickt man sie an, bekommt man folgende Informationen, falls vorhanden: Gattung, Art, Stammumfang, Baumhöhe, Kronendurchmesser und Pflanzjahr sowie Fotos davon. Das älteste hier verzeichnete Exemplar ist am Rennweg zu finden. Die Platane aus dem Jahr 1746 ist 23 Meter hoch.
www.wien.gv.at/umweltgut/public
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