In Wien dürfen Bäume nur mit Bewilligung gefällt werden

In Wien dürfen Bäume nur mit Bewilligung gefällt werden
Für jeden gerodeten Baum in privaten Gärten muss ein neuer gepflanzt werden. Ausgenommen sind Obstbäume, Forste und Kleingärten.

In Wien gibt es einen besonders strengen Baumschutz. Die Bestimmungen des Baumschutzgesetzes dienen dazu, die ökologischen Funktionen des Baumbestandes wie Staubfilterung, Luftbefeuchtung, Kühlung und Beschattung in der Stadt zu ermöglichen. Betroffen sind Bäume ab einem Umfang von 40 Zentimetern, gemessen in der Höhe von einem Meter.

In Wien dürfen Bäume nur mit Bewilligung gefällt werden
Nicht von den Bestimmungen erfasst sind jene Exemplare in Kleingärten und Forsten sowie Obstbäume. Grundsätzlich ist jeder Grundeigentümer in Wien verpflichtet, Bäume auf seinem Grundstück zu erhalten. Er haftet auch für alle Schäden, die ein morscher oder kranker Baum verursacht, sofern nicht vorsorgliche Maßnahmen getroffen wurden. Gefällt dürfen Bäume nur werden, wenn eine Bewilligung dazu erteilt wurde,
  • die Altersgrenze erreicht ist,
  • bauliche Anlagen oder die körperliche Sicherheit von Personen in Gefahr sind,
  • Pflegemaßnahmen zur Erhaltung von anderen, wertvollen Bäumen durchgeführt werden müssen.

„Sie dürfen auch dann entfernt werden, wenn auf einem als Baugrund gewidmeten Grundstück ein Haus errichtetet werden soll und dieser im Weg steht“, sagt Joachim Chen vom Wiener Stadtgartenamt. Um auf einem Privatgrund zu roden, muss man einen Antrag an das magistratische Bezirksamt stellen. Dieser enthält die Baumart und den Stammumfang in einem Meter Höhe gemessen, sowie eine Skizze, die den Standort des Baumes verzeichnet.

Die MA42 schreibt jedem Grundbesitzer die entsprechende Ersatzpflanzung vor.

Ein Experte des Baumschutzreferats MA 42 wird anschließend die Situation begutachten. Dabei wird vorgeschrieben, wie viele Ersatzbäume der Grundbesitzer setzen muss, welche Art zu wählen ist und wo im Garten dies zu erfolgen hat. Die Ersatzpflanzungen müssen zwölf Monate nach der Rodung vorgenommen und die Durchführung dem Magistrat gemeldet werden. Im nächsten Schritt kontrollieren die Wiener Stadtgärten den neuen Bestand. Für jeden gefällten Baum muss in der Regel ein neuer gepflanzt werden. Anders ist es, wenn der Baum zur Umsetzung eines Bauvorhabens entfernt wurde. Hier muss pro angefangenen 15 Zentimetern Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe, ein neuer gepflanzt werden. Beträgt der Stammumfang etwa 48 Zentimetern, müssen vier neue Bäume gesetzt werden.

Bei Platzproblemen für einen Baumersatz, wird eine Ausgleichsabgabe verlangt.

Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, weil das Grundstück zu klein ist, wird eine Ausgleichsabgabe verlangt – derzeit sind das 1090 Euro pro nicht gepflanztem Baum. „Eine regelmäßige Kontrolle oder exakte Erfassung der Bäume in privaten Gärten gibt es in Wien nicht“, sagt Chen. „Allerdings melden sich fast immer Anrainer, die beobachten, wenn ein Baum entfernt wird und sich darüber beschweren.“

In Wien dürfen Bäume nur mit Bewilligung gefällt werden
Bildnummer: 41641835
Gegen das Baumschutzgesetz zu verstoßen, kann teuer werden. Es drohen Verwaltungsstrafen bis zu 42.000 Euro. Wer ohne Bewilligung mehr als 20 Bäume entfernt oder entfernen lässt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Dasselbe gilt, wenn der Baum absichtlich beschädigt wird, zum Beispiel mit den berühmten Kupfernägeln oder einer Überdosis an Dünger. Nicht verboten ist das regelmäßige Stutzen von Ästen, wenn der Bestand dadurch nicht gefährdet wird. Wer in Wien auf privatem Grund und Boden Bäume pflanzt, sollte sich also gut überlegen, ob an dieser Stelle auch ein Baum gewünscht. Im Ernstfall muss er rechtzeitig gerodet werden, bevor die Schutzbestimmungen greifen.

Die Betreuungsmaßnahmen von Bäumen sind im Wohnrecht klar geregelt.

Die wohnrechtlichen Aspekte sind ebenso geregelt wie sämtliche Gartenbetreuungsmaßnahmen. „Die regelmäßige Pflege von Bäumen, die zu Wohnanlagen gehören, wird über die Betriebskosten finanziert und auf die Mieter überwälzt“, sagt Nadja Shah, Expertin der Mietervereinigung. Im Wohnungseigentum gilt der Baumschnitt als ordentliche Erhaltungsmaßnahme. Die Verwaltung hat die Eigentümer über die geplanten Erhaltungsarbeiten zu informieren. Alle Kosten werden von der Eigentümergemeinschaft getragen.

In Wien dürfen Bäume nur mit Bewilligung gefällt werden
Die Stadt Wien hat ein neues Informationssystem für ihre rund 100.000 Bäume auf öffentlichem Grund geschaffen. Das Baumkataster ist seit kurzem öffentlich zugänglich. Hier kann jeder nachschauen, welche Bäume in einer bestimmten Straße gepflanzt wurden.
Gibt man eine bestimmte Adresse in Wien ein, erscheinen alle Bäume in der näheren Umgebung. Anhand von grünen Punkten in drei verschiedenen Größen sind die Bäume unterteilt. Klickt man sie an, bekommt man folgende Informationen, falls vorhanden: Gattung, Art, Stammumfang, Baumhöhe, Kronendurchmesser und Pflanzjahr sowie Fotos davon. Das älteste hier verzeichnete Exemplar ist am Rennweg zu finden. Die Platane aus dem Jahr 1746 ist 23 Meter hoch.
www.wien.gv.at/umweltgut/public

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