Gibt es eine Mindestdauer bei befristeten Mietverträgen?

Gibt es eine Mindestdauer bei befristeten Mietverträgen?
Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Telefon. Heute: Rechtsanwalt Peter Hauswirth

Ich möchte eine Wohnung vermieten. Welche Unterschiede ergeben sich bei einer Befristung von drei und von fünf Jahren?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Mietvertragsdauer. Es gilt insbesondere zu beachten, dass während dem Befristungszeitraum der Mietvertrag im Allgemeinen nur aus wichtigem Grund aufgelöst werden kann. Befristete Mietverträge enden automatisch, ohne dass eine gesonderte Aufkündigung erforderlich ist, mit Ablauf der bedungenen Zeit, sofern der Endtermin ausreichend bestimmt ist.

Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes („MRG“) muss eine Mindestbefristungsdauer bei Wohnungen von drei Jahren eingehalten werden und ist die Befristungsdauer schriftlich zu vereinbaren. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetz ist bei befristeten Mietverträgen vom gesetzlich höchst zulässigen Mietzins ein Befristungsabschlag von 25 Prozent vorzunehmen.

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