Zuviel Miete bezahlt: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 22. September 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um zuviel bezahlte Miete geht.
FRAGE: Mein Mietvertrag lief bis zum 31. 5. 25, durch meinen Fehler hat mein Vermieter noch die Miete für Juni und Juli überwiesen bekommen. Ich bat ihn um Rückzahlung, aber er meinte, er müsste die zwei Monatsmieten mit der Renovierung verrechnen. Obwohl er die Kaution hat. Wie komme ich zu meinem Geld?

Andreas Pöschko ist Jurist bei der Mietervereinigung.
Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Jurist Andreas Pöschko von der Mietervereinigung Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Einbehalten könnte der Vermieter die irrtümlichen Zahlungen dann, wenn er bereits Rechnungen für die Sanierung vorliegen hat und die Summe die Kaution übersteigt. Dann könnte er unter Umständen mit den beiden Monatsmieten aufrechnen. Sind die Renovierungskosten aber noch nicht bekannt, sind diese Monatsmieten zurückzuerstatten.
Erfolgt dies nicht, müssen Sie eine sogenannte Mahnklage beim Bezirksgericht einbringen. Die Kaution ist nach dem Mietrechtsgesetz unverzüglich zurückzuzahlen, wobei für die Beurteilung, ob Schäden zu beheben sind und für die Einholung von Kostenvoranschlägen, ein gewisser Zeitrahmen, üblicherweise 14 Tagen ab Rückstellung, einzuräumen ist.
Kommentare