Vorsicht vor illegalen Ablösen: Auf was Mieter achten sollten

Der Druck am Wohnmarkt ist groß, die Leistbarkeit auch eine Frage des Einkommens. Das spüren vor allem armutsgefährdete Haushalte. Mit einer Wohnkostenbelastung von rund 42 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens liegen die ärmeren Haushalte Österreichs klar über dem EU-Schnitt von rund 37 Prozent. Das geht aus EU-SILC (Statistics on Income and Living Conditions)-Studie hervor. Personen mit österreichischem Medianeinkommen (2.522 Euro brutto pro Monat) zahlen der Studie zufolge rund 18 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für das Wohnen und sind damit leicht unter dem EU-Schnitt, der bei 19 Prozent liegt. In Deutschland liegt der Anteil beim Medianeinkommen mit 25 Prozent deutlich darüber, bei den armutsgefährdeten Haushalten ist die Wohnkostenbelastung ähnlich wie hierzulande.
Mehr Wohnraum nimmt Druck aus Mietmarkt
Den Hebel für mehr Leistbarkeit in Österreich sieht Isabella Stickler, Obfrau ARGE Eigenheim, nicht in einer weiteren Mietpreisdeckelung, „sondern in der Wohnraumschaffung von neugebauten Wohnungen.“ Vor allem in den urbanen Zentren sei der Bedarf für leistbare Mietoptionen nicht gedeckt, so Alexis Mundt vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen. Die Obfrau beobachtet weiters, dass „derzeit die Schere zwischen Bestandsmieten für Mieter, die schon längerfristig wohnen, und Marktmieten für Mieter, die am Markt mit freien Mieten konfrontiert sind, zunehmend auseinandergeht.

Isabella Stickler, Bundesobfrau ARGE Eigenheim und Alexis Mundt vom IIWB, Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen.
Kampagne gegen illegale Ablösen
Zudem will die ARGE Eigenheim mit einer Kampagne gegen illegale Ablösen sensibilisieren. Abgesehen davon, dass keine Verpflichtung bestehe, Gegenstände gegen Bezahlung vom Vormieter zu übernehmen, sei auch beim Abschließen einer solchen Vereinbarung Vorsicht geboten. Beispielsweise ist das sogenannte Schlüsselgeld, also eine Gegenleistung für die Möglichkeit als Nachfolger in den unbefristeten Mietvertrag einzutreten, nicht zulässig.
„Der zunehmende Wohndruck fördert unfaire Praktiken. Eine Ablöse bedingt aber eine gleichwertige Gegenleistung, also einen fairen Preis für weitergegebene Möbel. Zahlungen, die ungerechtfertigt getätigt wurden, können rückwirkend zehn Jahre lang vom Nachmieter zurückgefordert werden“, so Stickler.
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