Steht mir mehr als ein Zeitwert für den früheren Fenstertausch zu?
Ich bin Wohnungseigentümer und habe vor Jahren nach Rücksprache mit der Verwaltung meine Fenster getauscht. Jetzt werden die Fenster der anderen Wohnungen getauscht. Die Verwaltung bietet an, einen Zeitwert meiner Fenster zu bezahlen. Ist es rechtens, dass ich nur einen Teil der Ausgaben zurückbekomme? Es gibt keine Vereinbarung der Eigentümer, wer die Kosten des Tauschs trägt.
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Rechtsanwältin Katharina Braun antwortet:
"Fenster zählen zur Außenhaut des Gebäudes und damit zum allgemeinen Teil der Liegenschaft. Für die Erhaltung ist die Gemeinschaft zuständig. Von einem Tausch auf eigene Kosten ist abzuraten. In Ihrem Fall wurde nur die Zustimmung zum Fenstertausch gegeben, nicht mitbedacht wurden die Kosten. Für den Kostenersatzanspruch ist zu prüfen, ob die Refundierung der durch den privaten Fenstertausch eingetretene Ersparnis zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der anderen Eigentümer führt und ob/inwieweit es zum Vorteil aller Miteigentümer gereicht, allfällige Ansprüche zur Vermeidung von Prozessen abzufinden."
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