Warteliste bis Einkommensgrenze: Der Weg zur geförderten Wohnung
Junge Familie mit Kind siedelt in die neue Wohnung
Die neue Aussicht ist mittlerweile schon vertraut. Weiter weg liegt Mattersburg, davor der kleine Spielplatz, auf dem Mia gerade die Schaukel für sich entdeckt hat. Drinnen lehnen sich die Eltern - Petra, 31, Kindergartenpädagogin, und Florian, 34, Elektrotechniker - an den Fenstersims ihrer geförderten Wohnung.
„Wir hätten nie gedacht, dass wir tatsächlich etwas Passendes finden“, sagt Florian, „sowohl räumlich als auch finanziell – und von der Lage her.“
OSG in Pinkafeld: Neue Anlage mit 66 geförderten Wohnungen auf dem einstigen Kasernenareal.
Der Weg bis zum Einzug war aufwändig. Eine Reise voller Formulare, Wartelisten und Regeln, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden – die aber viele in Österreich auf sich nehmen, um leistbar wohnen zu können.
Fast jeder fünfte Haushalt lebt in einer Wohnung einer gemeinnützigen Bauvereinigung. Rund 179 Genossenschaften, GmbH und AGs zählen hierzulande zu diesem Sektor. Sie verwalten über eine Million Wohnungen, errichten jährlich rund 15.000 neue Einheiten (aktuell ein Viertel der gesamten Wohnbauleistung Österreichs) und sorgen so für eine gewisse Stabilität am Markt.
Laut Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) liegen die Mieten im Schnitt um 27 Prozent unter jenen am freien Markt. So beläuft sich die durchschnittliche Bruttomiete für eine geförderte Wohnung inklusive Betriebskosten auf rund acht Euro pro Quadratmeter.
„Wer früh dran ist, hat die besten Chancen“, sagt Michael Gehbauer, Obmann GBV.
„Wer früh dran ist, hat die besten Chancen“, betont GBV-Obmann Michael Gehbauer. „Viele Bauträger veröffentlichen ihre Projekte schon zu Baubeginn. Vormerkungen sind kostenlos und oft der Schlüssel zu einer Wohnung, die heiß begehrt ist.“
Auch für Petra und Florian begann alles mit einer Vormerkung bei der OSG, der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft. „Wir durften uns für unser Wunschobjekt vormerken lassen – das war ein riesiger Moment für uns“, erzählt Petra.
Hier gibt es zwei Wege ans Ziel
Stehen die Preise noch nicht fest, erhalten die Interessenten Preisinformationen zwei Tage vor der offiziellen Veröffentlichung des Projekts und können zu- oder absagen. Sind die Preise bereits bekannt, kann man sofort fix oder für zwei Wochen unverbindlich reservieren.
Doch bevor es so weit war, galt es, Unterlagen zusammenzutragen: Einkommensnachweise, Meldebestätigung, Staatsbürgerschaftsnachweis. In den meisten Bundesländern ist der Nachweis von Wohnbedarf Pflicht. Die Einkommensgrenzen sind streng geregelt – im Burgenland darf eine dreiköpfige Familie nicht mehr als 84.150 Euro netto pro Jahr verdienen, um eine geförderte Wohnung zu bekommen.
Dass die Nachfrage groß ist, bestätigt auch OSG-Obmann Alfred Kollar: „Wir haben derzeit eine Leerstandsrate von nur 0,4 Prozent, ein österreichweiter Spitzenwert. Vor allem im Nordburgenland gibt es doppelt und dreifach so viele Anfragen wie Wohnungen.“ Die OSG sei stolz, auch in kleinsten Gemeinden Wohnraum zu schaffen. „Unser Ziel ist es, den Ortskernen Leben einzuhauchen und gleichzeitig Abwanderung zu verhindern.“
Gemeinnützige Bauvereinigung Frieden in Wiener Neustadt: 74 geförderte Wohnungen in der Anni Stern-Braunberg-Gasse.
Details weisen den Weg
Neben den Einkommensgrenzen mussten Petra und Florian auch die Hürde des Finanzierungsbeitrags nehmen – eine Vorauszahlung, die in vielen Bundesländern üblich ist. Diese kann je nach Bundesland, Wohnform – Miete bzw. Miete mit Kaufoption – und Bauträger stark schwanken.
„Das Geld gibt es zurück, wenn man die Wohnung wieder aufgibt, allerdings abgewertet um ein Prozent pro Jahr“, erklärt eine Expertin von der Arbeiterkammer Wien. Hinzu kommen die Kaution und eventuell mitunter problematische Ablösen. „Wichtig ist, dass man sich nicht auf unzulässige Forderungen einlässt. Ablösen dürfen nur den Zeitwert von Investitionen abbilden, sonst sind sie schlicht verboten.“
Wie sehr die Wege auseinandergehen, zeigt der Blick über die Landesgrenzen:
In Tirol oder Vorarlberg vergeben oft die Gemeinden direkt die Wohnungen, wobei Kriterien wie Ortsverbundenheit oder Haushaltsgröße entscheidend sein können. In Wien wiederum führt der Weg über die zentrale Wohnberatung Wien, das Wiener Wohn-Ticket sowie GBV. Wer schon lange in der Stadt lebt, profitiert vom sogenannten Wien-Bonus, der die Wartezeit verkürzt.
„Die Verfahren sind nicht einheitlich, aber überall gilt: Vorbereitung ist alles“, fasst Gehbauer zusammen. Für Petra und Florian hieß das: Warten, bis die endgültige Zusage kam. Inzwischen wohnen sie seit drei Jahren in ihrer OSG-Wohnung. Ihre Miete liegt um rund ein Viertel unter dem privaten Durchschnitt – ein Unterschied, der spürbar ist.
Die Geschichte der jungen Familie zeigt, was in der Theorie abstrakt klingt: Förderungen sind kein Selbstläufer, sie erfordern Geduld, Organisation und manchmal auch Glück. Aber sie öffnen Türen, die sonst verschlossen blieben, gerade für junge Familien, Alleinerziehende oder ältere Menschen. - Susanna Sklenar
Fördergeld
Die wichtigsten Anlaufstellen
- GBV: Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen: gbv.at
Portal mit allen Länderlinks und Checklisten oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen
AK: Arbeiterkammer. Beratung in allen Bundesländern, Miet- und Wohnrecht: arbeiterkammer.at - Wien: Wohnberatung Wien
inklusive Wiener Wohn-Ticket
wohnberatung-wien.at - Burgenland: OSG, Oberwarter Siedlungsgenossenschaft, größter Bauträger, zentrale Auskunft: osg.at
- Niederösterreich: Wohnservice NÖ wohnbau-noe.at
- Steiermark: Amt der Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung: wohnbau.steiermark.at
- Tirol: Amt der Landesregierung, Wohnbauförderung:
tirol.gv.at/wohnbau - Vorarlberg: Amt der Landesregierung, Wohnbauförderung:
vorarlberg.at/wohnbau - Salzburg: Amt der Landesregierung, Referat Wohnbauförderung: salzburg.gv.at/wohnbau
Wohnservice der Stadt Salzburg (für Gemeindewohnungen):
stadt-salzburg.at/wohnservice - Oberösterreich: Amt der Landesregierung, Direktion Bauen und Wohnen; Wohnbauförderung:
land-oberoesterreich.gv.at/wohnbau - Kärnten: Amt der Landesregierung, Abt. 11 Wohnbau:
ktn.gv.at/wohnbau
Landeswohnbau Kärnten: lwbk.at
In den westlichen Bundesländern erfolgt die Vergabe oft direkt durch Gemeinden; Kriterien wie Ortsverbundenheit zählen stark. In Wien gibt es eine zentrale Plattform und Bonusregelung. Im Burgenland existiert seit 2022 keine Neubauförderung mehr. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“.
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