Muss der Verwalter zur Versammlung einladen, auch wenn nichts beschlossen wird?

Frage: Ich bin Wohnungseigentümerin. In unserem Haus hatten wir im Februar eine Eigentümerversammlung, zu der ich allerdings keine Einladung bekommen habe. Die Hausverwaltung sagt, dies sei nicht erforderlich, weil keine Beschlüsse gefasst werden sollten. Stimmt das? Auch das Protokoll habe ich bis heute nicht erhalten.

Rechtsanwältin Sigrid Räth: Der Hausverwalter ist verpflichtet, alle zwei Jahre eine Eigentümerversammlung durchzuführen. Dazu sind alle Miteigentümer einzuladen. Ein Aushang im Haus ist nicht ausreichend.
Die Einladung muss allen Miteigentümern zukommen. Im Fall einer Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung könnten diese Beschlüsse mit Aussicht auf Erfolg angefochten werden, wenn die Einladung nicht allen Miteigentümern rechtzeitig zugekommen ist.
Protokoll
Der Hausverwalter ist auch verpflichtet, nach der Eigentümerversammlung ein Protokoll zu erstellen und zu versenden. Wenn in der Versammlung keine Beschlüsse gefasst wurden, löst das Protokoll keine Rechtsfolgen aus. In derartigen Situationen macht es durchaus trotzdem Sinn, den Hausverwalter aufzufordern, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
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