Muss ich Spekulationssteuer zahlen, obwohl ich hauptgemeldet bin?

Muss ich Spekulationssteuer zahlen, obwohl ich hauptgemeldet bin?
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Meine Lebensgefährtin und ich besitzen zu gleichen Teilen eine Eigentumswohnung. Aber nur ich bin hier seit zehn  Jahren hauptgemeldet. Wenn wir die Wohnung verkaufen, müssen wir dann beide Spekulationssteuer zahlen oder nur die Lebensgefährtin?

Peter Hauswirth am KURIER Wohntelefon

Rechtsanwalt Peter Hauswirth

Rechtsanwalt Peter Hauswirth antwortet: 

Sind die sonstigen Voraussetzungen für die Befreiung von der Immobilienertragssteuer gegeben und Sie haben die vergangenen zehn Jahre bis zur Veräußerung in dieser Wohnung gewohnt, müssen Sie keine Steuer zahlen. 

Besteht Miteigentum (hier eine Eigentümerpartnerschaft), steht die Hauptwohnsitzbefreiung jenen Miteigentümern zu, welche die Voraussetzungen der Befreiung erfüllen. Die Steuerpflicht besteht in diesem Fall nur für jene Miteigentümer, welche das Hauptwohnsitzerfordernis nicht erfüllen. 

Liegen die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung bei Ihrer Lebensgefährtin nicht vor, hat diese die Immobilienertragsteuer (für ihren eigenen Anteil) zu zahlen. 

Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass Sie nicht nur Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben müssen, sondern auch die Wohnung als Hauptwohnsitz genützt haben müssen.

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