Zu kalt im gemieteten Büro: Was kann ich dagegen tun?

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Ich bin Mieter eines Büros. Mehrfach wurde das Heizsystem umgestellt. Und jedes Mal reduzierte sich dadurch die Vorlauftemperatur. Jetzt muss ich für ein Büro zahlen, das nicht warm genug ist und für das ich extra Wärmegeräte aufstellen muss. Was kann ich tun?

Rechtsanwalt Peter Hauswirth
Rechtsanwalt Peter Hauswirth antwortet:
Der Vermieter muss Ihnen Gebrauch und Nutzung in solchem Umfang gewährleisten, der entweder vereinbart wurde oder (mangels Vereinbarung) sich nach dem Vertragszweck oder nach der Verkehrssitte ergibt, wobei im Zweifel mittlere Brauchbarkeit geschuldet wird.
Ein Geschäftslokal muss nach der Rechtsprechung beispielsweise (außer es wurde Abweichendes vereinbart) über die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Beheizung verfügen. Für Büroräumlichkeiten wird nichts anderes gelten.
Wenn daher Ihr Büro nicht ordnungsgemäß beheizt werden kann, stehen Ihnen Mietzinsminderungsansprüche zu. Weiters können Sie unter gewissen Voraussetzungen durchsetzen, dass der Vermieter die Heizung repariert.
Ob tatsächlich das Büro nicht warm genug wird, ist dabei allerdings anhand objektiver Kriterien festzustellen und hängt nicht von der subjektiven Empfindung der Nutzer ab.
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