Klimaanlage: Wer muss zustimmen? Was ist erlaubt?

Owner tries to turn on air conditioner to allow stream of warm air to make apartment hotter
Klimaanlage einbauen ohne Stress: Rechtsexpertin Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung Wien erklärt, was erlaubt ist und wer zustimmen muss.

Wenn im Sommer die Temperaturen konstant hoch sind, heizt sich auch unser Zuhause auf. Aber nur die wenigsten Wohnungen verfügen von Haus aus über eine Klimaanlage. Wer also bereits über den Einbau einer Klimaanlage nachdenkt, sollte im Vorfeld einiges beachten. Der KURIER hat bei der Elke Hanel-Torsch, Rechtsexpertin der Mietervereinigung Wien, nachgefragt:

Welche Bewilligungen muss ich vor dem Einbau einer Klimaanlage einholen – etwa wenn eine Außenmauer durchbrochen werden muss?
Elke Hanel-Torsch: Die Errichtung von Klimaanlagen unterliegt in Österreich je nach Bundesland unterschiedlichen baurechtlichen Vorgaben. In der Regel ist eine Bauanzeige oder Baubewilligung erforderlich, wenn bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, das Außengerät sichtbar montiert wird, sich das Objekt in einer Schutzzone befindet oder technische Vorgaben, etwa hinsichtlich Lärm, Abständen oder Gestaltung, nicht eingehalten werden.

Meines Erachtens ist es sinnvoll, sich vor der Installation der Klimaanlage an die zuständige Baubehörde zu wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob im konkreten Fall eine Bauanzeige oder Baubewilligung erforderlich ist.

Miete oder Eigentum: Wer muss zustimmen, wenn ich eine Klimaanlage auf eigene Kosten einbauen möchte?
Ist man Mieter, muss jedenfalls der Vermieter zustimmen – im Übrigen ist die Eigentümerstruktur des Hauses relevant.
Als Wohnungseigentümer braucht man die Zustimmung sämtlicher übriger Wohnungseigentümer.

Brauche ich für das Aufstellen eines mobilen Klimageräts eine Zustimmung?
Das gilt für Mieter und Wohnungseigentümer: Solange kein Eingriff in die Substanz bzw. allgemeine Teile der Liegenschaft notwendig ist, sollte keine Zustimmung notwendig sein.

46-216824662

 Elke Hanel-Torsch, Mietervereinigung Wien.

Muss der Einbau der Klimaanlage mit dem Stadtbild verträglich sein?

Der Einbau von Klimaanlagen kann stadtgestalterisch relevant sein und sollte möglichst unauffällig erfolgen. Sichtbare Eingriffe in die Fassade sind behutsam zu gestalten, etwa hinsichtlich Farbgebung und architektonischer Elemente. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zur optischen Abschirmung zu prüfen.

Wie laut darf eine Klimaanlage sein?

In Österreich gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte für die Lautstärke von Klimaanlagen. Die ÖNORM S 5021 gibt jedoch Richtwerte vor, die je nach Gebiet und Tageszeit variieren. Neben den Normwerten ist auch die an der Liegenschaft gegebene Ortsüblichkeit ein wichtiger Faktor. Die Beurteilung erfolgt stets im Einzelfall.

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