Parkplatz wurde versprochen und dann verkauft: Ist das rechtens?

Parkplatz wurde versprochen und dann verkauft: Ist das rechtens?
Beim Kauf einer Wohnung wurden Besucherparkplätze versprochen. Jetzt sind diese verkauft. Gibt es ein Recht auf Ersatz? Die Rechtsanwältin klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.

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Der nächste Termin ist übrigens am 11. November 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um versprochene Besucherparkplätze geht.
Ich bin Eigentümerin in einer Wohnanlage mit 12 Wohnungen. Dazu gibt es 12 Garagenplätze. Zusätzlich wurden uns vier Besucherparkplätze versprochen, was auch in der Baubewilligung so vorgesehen ist. Allerdings wurden die Stellplätze vom Bauträger verkauft. Haben wir einen Anspruch auf die Besucherparkplätze?

Parkplatz wurde versprochen und dann verkauft: Ist das rechtens?

Sigrid Räth, Rechtsanwältin und Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

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