Darf der Nachbar zwei Wohnungen und einen Teil des Gangs zusammenlegen?
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Frage: Ein Wohnungseigentümer hat zwei Wohnungen im Haus zusammengelegt und dabei einen Bereich des Ganges mit einbezogen, ohne die anderen Wohnungseigentümer zu informieren. Ist das rechtens?
Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl: Da durch die Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen sowohl allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden und die Anzahl der Wohnungseigentumsobjekte geändert würde bzw. eine Änderung der Nutzwerte nach sich zieht, müssen alle übrigen Wohnungseigentümer dieser Maßnahme zustimmen. Wenn diese Zustimmungen nicht vorliegen, kann jeder andere Wohnungseigentümer auf Unterlassung und Wiederherstellung des vorigen Zustandes klagen, somit die Rückgängigmachung gerichtlich einfordern.
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