Muss der Verwalter den Streit zwischen Miteigentümern schlichten?

Muss der Verwalter den Streit zwischen Miteigentümern schlichten?
Experten beantworten Fragen am KURIER-Wohntelefon. Der nächste Termin ist am 24. Juli von 10- bis 11 Uhr, Tel. 059030-22337.

Frage: In unserem Wohnungseigentumshaus kommt es immer wieder zu Streitereien zwischen den Miteigentümern. Welche Funktion hat dabei der Hausverwalter als Mediator?

Sigrid Räth mit Telefonhörer in der Hand

Rechtsanwältin Sigrid Räth: Der Hausverwalter ist Vertreter der Eigentümergemeinschaft und hat bei Streitigkeiten zwischen Miteigentümern neutral zu bleiben. Es besteht keine Verpflichtung des Verwalters, als Mediator tätig zu werden oder bei der Streitbeilegung zwischen Miteigentümern zu helfen. Keinesfalls darf der Verwalter für eine der beiden Seiten Partei ergreifen.

 

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